erbauung einer grenzwand mit abweichender höhe

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist keine Frage des Nachbarrechtsgesetzes, sondern das Baurechts. Nach Bauordnungsrecht ist der Anbau an eine bestehende genehmigte Grenzwand, die als Brandwand nach Landesbauordnung ausgebildet sein muss, dann zulässig, wenn ebenfalls eine Brandwand errichtet wird. Diese neue Brandwand muss nicht deckungsgleich mit der bestehenden sein.

Zusätzlich ist aber auch das Bauplanungsrecht zu beachten. Danach ist Grenzbebauung nur zulässig, wenn "geschlossene Bauweise" oder "Doppelhäuser" zugelassen sind. Im Bebauungsplan ist dann die Bautiefe und auch die Bauhöhe direkt oder indirekt festgesetzt.

Wenn an die bestehende Wand angebaut wird, ist eine Zustimmung der Nachbarschaft nicht erforderlich. Wenn die neue Wand größer als die Nachbarwand werden soll muss für die größeren Teile das Einverständnis der Nachbarschaft eingeholt werden, es sei denn, im Bebauungsplan ist der neue Umfang der Grenzbebauung festgesetzt.

Nach BGB darf natürlich dem Nachbarn kein Schaden zugefügt werden. Das ist insbesondere bei den Bauarbeiten zu beachten (z.B. Fundamente und Betreten des Nachbargrundstücks), aber auch bei Wassereintritt zwischen die Wände. Für derartige Schäden ist das BGB und das Nachbarrecht zu beachten.

Grenzwände müssen immer als Brandwände nach Bauordnung errichtet werden, auch wenn schon auf dem Nachbargrundstück eine Wand vorhanden ist oder im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die ganzen Antworten von angy2001 sind zu selbstgestrickt, entsprechen weder dem öffentlichen noch dem privaten Baurecht und führen nur zu Riesenärger mit Nachbarn und Behörden.

Komisch, dass immer Laien glauben, baurechtlichen Rat geben zu müssen! Aber Rechtsanwälte freuen sich!

Wenn schon eine Grenzbebauung da ist, warum dann noch eine machen?

CfS1982 
Fragesteller
 29.05.2011, 10:46

aus dem grund warumschon viele nachbarn vor dem kadi landeten,neid und missgunst.und weil die vorhandene von unserer seite beschämend aussieht,und wir an dieser mauer ,weil im besitz des nachbarn,kein hand(bauliche maßnahmen)anlegen dürfen

angy2001  29.05.2011, 11:01
@CfS1982

Wie lang ist denn die Seite, an der deine Oma das bauen will? Ich würde lieber zu einer Beflanzung raten, wenn die Mauer des Nachbarn so beschämend aussieht.

Soll aber trotzdem ein neues Mäuerchen her, dann kann sich deine Oma hier informieren: www.verband-wohneigentum.de. Bei dem Verband kann man auch eine Beratung über die Lage der Dinge und das was man tun kann, bekommen - wenn man Mitglies ist. Eine andere Möglichkeit ist es, sich anwaltlich oder aber bei der Kommune/ Bauamt beraten zu lassen.

Seehausen  29.05.2011, 11:11
@angy2001

Diese Werbung greift zu kurz, so einfach ist die Materie nicht!

angy2001  29.05.2011, 11:12
@Seehausen

Das ist keine Werbung, das ist ein Rat. Den kann man annehmen oder auch nicht.

CfS1982 
Fragesteller
 29.05.2011, 11:35
@angy2001

nicht streiten mädels.ich bin euch dankbar für jedweige hilfe und natürlich sind alle tipps und ratschläge hier nicht zwingend oder gar bindent oder der fragesteller verpflichtet diese zu benützen.also danke angy2001und vielen dank seehausen aber nun verwirrtt mich schon das wort"brandwand"

angy2001  29.05.2011, 11:52
@CfS1982

Eine Brandwand oder Brandschutzwand, Brandmauer... ist zur Abgrenzunb / Feuerschutz zwischen Gebäudeteilen notwendig. Im Außenbereich spielt das keine Rolle - und darum ging es dir doch, oder?

angy2001  29.05.2011, 11:59
@angy2001

PS. Geh mir deiner Oma zum örtlich zuständigen Bauamt, die sind auch für Grenzbebauungen zuständig. Sie kennen dort die Bebauungspläne der Kommunen und die Ortssatzung (Klarstellungssatzungen - ja, wußte auch lange nicht, dass es sowas gibt) und können wenn nötig auch einen Kontakt zur zuständigen Naturschutzbehörde herstellen.

Viel Erfolg

CfS1982 
Fragesteller
 29.05.2011, 12:09
@angy2001

genau brandwand ist hier falsch. und ich glaube das,nachdem ich meinen freien sonntag vormittag dieser thematik widmitte?!?! bleibt uns der gang zum bauamt nicht mehr erspart

danke dafür CfS

angy2001  29.05.2011, 13:00
@CfS1982

gern geschehen.

Seehausen  29.05.2011, 16:42
@angy2001

Das ist auch zu kurz. Brandwände sind nach Bauordnung immer dann notwendig, wenn an eine Grundstücksgrenze gebaut wird, auch wenn schon auf dem Nachbargrundstück eine Wand vorhanden ist oder im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die ganzen Antworten von angy2001 sind zu selbstgestrickt, entsprechen weder dem öffentlichen noch dem privaten Baurecht und führen nur zu Riesenärger mit Nachbarn und Behörden.

Komisch, dass immer Laien glauben, baurechtlichen Rat geben zu müssen!

Seehausen  29.05.2011, 16:47
@angy2001

Fachlich ziemlich unsinnig!