Anbau bis an die Grundstücksgrenze/Doppelhaushälfte

4 Antworten

Naja, wenn der Nachbar schon einen Anbau hat, unterstelle ich erst einmal, daß der Bebauungsplan hier in einem gewissen Rahmen eine Bebauung zulässt.

Genaueres wirst du nur mit dem Bebauungsplan und ggf. den Erklärungen eines Fachmanns erfahren.

Sofern dein Nachbar seinen Anbau nicht unterkellert hat, solltest du besser auch keinen Keller planen, da du sonst über ein ganzes Stockwerk seinen Anbau abfangen müßtest. Das ist sehr kostspielig und steht in keiner Relation zum Nutzen.

  1. Wie bei jedem Bauantrag muß dein Nachbar pro forma angehört werden, aber du mußt ihn nicht um Erlaubnis fragen. Wenn dein Vorhaben den Vorschriften entspricht, muß die Baubehörde die Genehmigung erteilen, egal was dein Nachbar davon hält.

  2. Wenn für das Grundstück geschlossene Bauweise vorgeschrieben ist, bekommst du bei deren Einhaltung sicher keine Probleme. Siehe Thema Bebauungsplan.

Das ist alles nur die halbe Wahrheit; völlig unzureichende Antwort.

sagt dir alles das bauamt deiner kommune,die regeln werden dort beschlossen und das kann verschiden sein

Danke, das ist natürlich als nächstes dran. Man hofft hier ja immer, dass man vorab schon mal einen Einblick erhält, was alles auf Bauwillige zukommen kann.

Das ist falsch. Länder und Bund regeln auch die Bebauungsmöglichkeiten und die Nachbarrechte!

Wenn der Nachbar bereits einen Anbau unmittelbar an der Grenze errichtet hat darf der andere Nachbar daran anbauen, ohne ihn um erlaubnis bitten zu müssen. Voraussetzung ist jedoch ein deckungsgleicher Anbau; wenn Dein Anbau länger oder höher wird musst Du ihn wieder fragen.

Dennoch brauchst Du eine Baugenehmigung und darfst seine privaten Rechte aus BGB und Nachbarrechtsgesetz nicht beeinträchtigen.

Die Bauaufsicht kann Deinen Anbau auch ohne Einverständnis des Nachbarn genehmigen, denn die Naschbarschaft ist keine Genehmigungsbehörde und kann erfolgreich nur dann ihr Einvernehmen versagen, wenn durch Deinen Anbau ihre "durch das öffentliche Recht geschützten Belange" beeinträchtigt werden.

Also:

Einen nach Landesbauordnung bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser suchen, eine Euch genehme Planung erstellen und Bauantrag zur Prüfung vorlegen. In manchen Bundesländern sind unter bestimmten Voraussetzungen dann sogar keine Baugenehmigungen mehr erforderlich.

Einmal die Stadt anrufen!

Danke, das ist natürlich als nächstes dran. Man hofft hier ja immer, dass man vorab schon mal einen Einblick erhält, was alles auf Bauwillige zukommen kann.

Die werden nichts sagen außer: Bauvoranfrage stellen!

Und aus Bequemlichkeit fordern: Nachbareinverständniserklärung!

Deshalb: Völlig inkompetente Antwort, die nur von einmem Punktejäger stammen kann!!