Bau Grenzabstand unterschritten. Welchen Anspruch hat man als Nachbar?

7 Antworten

Grenzabstand unterschritten ? Wenn die 3.00 m Grenzabstand nicht eingehalten wurden, dann das Vermessungsamt ansprechen um genau feststellen zu lassen, um welche Masse es sich handelt. Dann wäre der nächste Schritt eine Kontaktaufnahme mit dem Bauamt. Wenn also zu nahe an deine Grundstücksgrenze gebaut wurde, dann könntest du einen Anwalt fürBaurecht konsultieren und mit ihm möglioche Forderungen zu besprechen.

Dann muss er einen Rückbau machen

Den zahlt aber nicht der Bauherr, sondern das Bauunternehmen

Sinnvoller wäre ihr verkauft ihm die 8 cm zu einem unanständigen Preis...

Denn das Haus ist genehmigt und wird da stehen... da beißt die Maus keinen Faden ab.

Die einzige Möglichkeit das zu verhindern wäre gewesen, vor Baubeginn das Grundstück zu erwerben... JETZT ist es dafür zu spät... dumm gelaufen...

Versucht das positivste raus zu ziehen und verlangt für die 8 cm ein fettes 'schmerzensgeld'

... Baustopp, so zumindest hier bei uns. Was sagen denn die Damen und Herren vom Bauamt dazu?

Denen habe ich vor einem Monat bereits einen Brief geschrieben. Ich schrieb nach dem die Bauaufsicht sagte, das sie es schriftlich brauchen das ich die Vermutung habe das die Abstandsfläche nicht eingehalten wurde, sich somit ein Teil der Abstandsfläche auf meinem Grundstück befindet und bat das Amt um Überprüfung. Da geschah allerdings gar nichts. Auf meine Nachfrage, wurde mir dann nur gesagt sie dürfen mir aus Datenschutzgründen keinerlei Auskunft geben. Das war vor der Vermessung. 

@Andi994

... dann bleibt ja nur die Beschwerde beim Bürgermeister, nur Mut!

Der Mindestgrenzabstand beträgt 3m, so wurde es auch genehmigt. Jetzt wurde halt festgestellt, das der angegebene Abstand um 8cm unterschritten wurde. Der tatsächliche Grenzabstand der blanken Mauer beträgt 2,92m. 

Der in dem Link beschriebene Fall hat ganz andere Zusammenhänge (Stichwort bestandsschutz)

Bei dem hier in frage stehenden Fall dreht es dich eindeutig um einen Fehler des Bauunternehmens, die , bzwbderen Versicherung dafür haftbar zu machen ist

Die Frage ist nur inwieweit man den nachbarschaftskrieg will?

Der Nachbar hat nichts falsch gemacht! Er hat das Grundstück geerbt und mit Genehmigung des Bauamtes bebaut

Die Pläne dafür haben ausgelegen und es gab widerspruchsfristen

Die habt ihr ungenutzt verstreichen lassen!

JETZT holte die einen Fehler des Bauunternehmens, das Tibetern Lasten geht, zu korrigieren

Wollt ihr wirklich den Stress des Abrisses und Neubaus vor eurer Tür? Denn bezahlen muss das die Versicherung des Bauunternehmers! 

Oder sind euch ein paar 10tsd Euro für die 8cm doch lieber?

Das Haus wird da stehen... so. oder so!

Bei 8cm !! Hat ein befreundeter ....VermesserIch würde da eher an einen Messfehler glauben. Bei den Grenzsteinen ist eine gewissen Tolleranz. Und die haben nicht "Deine" Rechte verletzt, sondern die der Allgemeinheit. Ob die dann was tun möchte, ist deren Sache.gesamte Sichte ist wegen der 8cm verletzt.Mehr aus viel Rauch um nichts wird das kaum bringen. Evtl. zahlt jemand etwas Geld an das Bauamt. Vermutlich wird der Nachbar eine Gutachten seines Vermessers vorlegen und das Bauamt dem mehr glauben als deinem "befreundeter ....Vermesser"Bleibt als der Rechtsweg. Dann misst ein öffentlich bestellter nochmal nach. Den zahlt dann der Verlierer des Verfahren. Rechne mal dein Risiken und Chancen aus.Und ob dir 8cm was bringen ?

Der befreundete Vermesser hat die Pläne des Nachbarn über das Vermessungsbüro beantragt. Das Grundstück wurde vor dem Bau komplett neu Vermessen. Er hat dann von den angegebenen Messpunkten aus gemessen und nicht einfach von irgend einem Grenzstein aus. Jetzt ist mein nächster Schritt die Vermessung offiziell von einem unabhängigen Vermesser neu messen zu lassen um eine saubere Grundlage zu haben. Und ich wurde in meinen Rechten verletzt. 

@Andi994

Die Stadt wurde in den Rechten verletzt. Die Stadt erlässt eine Ausnahmegenemigung und die Sache ist erledigt