Erbangelegenheit/Scheidungspapiere: Was würde mich eine Beglaubigung kosten, hätte ich zu beglaubigende Kopien?
Hallo ihr Lieben,
Ich bin verzweifelt! Da meine Mutter seit September diesen Jahres leider verstorben ist, musst ich zusehen, dass ich bis nächsten Monat alle unerlässlichen Dokumente für das Erbschein beantragen zusammen habe. Die Sterbeurkunde, wie auch die Geburtsurkunde - die btw auch einer Beglaubigung bedarft ANGEBLICH - liegen bereits vor...wobei ich letztere als Kopie bei meiner Schwester ,,rum liegen" habe...die scheidungspapiere hat meine Schwester ebenfalls bei sich vorliegend, aber auch diese müssten noch beglaubigt werden, da Kopien. Ich könnte ja auch beim zuständigen Familiengericht, wo meine Eltern sich voneinander haben scheiden lassen, durchrufen, um die Dokumente neu ausfertigen zu lassen - nur würde uns das Nerven kosten, da ich und meine Schwester für das Ausstellen und Abholen der Papiere ein halbes Jahr abzuwarten hätten. Das zum einen, und zum anderen wären da die Verwaltungskosten, die 30 Euro betragen und im schlimmsten Falle anfallen könnten. Jetzt meine ich im Internet davon gelesen zu haben, dass Kopien beglaubigen zu lassen eine mögliche, bessere Alternative ist, wo ich keine mehrere Monate abwarten musst. Oder etwa doch? Vor allem würde mich natürlich mal interessieren, wie viel Euro die zuständigen Personen hierfür verlangen...natürlich könnte ich Nachgooglen, zumal ich den bequemeren Weg, die bestehende Kopie begutachten zu lassen, über Google wie gesagt auch in Erfahrung gebracht habe...aber ich werde von den Google Ergebnissen nicht schlauer, da diese Seiten für mein Verständnis nicht konkret genug waren. Mit anderen Worten: ich weiss ja nicht, ob die scheidungspapiere unter diesen zu beglaubigten Dokumenten fallen...ist dem denn so?
6 Antworten
Man kann bei der Gemeinde im Pfarramt oder im Gemeindebüro günstig Kopien beglaubigen lassen.
Allerdings muss man immer das Original und die Kopie vorlegen. Nur dann kann eine Beglaubigung erfolgen.
Mit der Beglaubigung wird die Richtigkeit einer Abschrift bzw Kopie oder Unterschrift bestätigt.
Daher muss immer zum Beweis u Prüfung, Original und Kopie vorgelegt werden
Genau das kann eine Kirchengemeinde die über ein entsprechendes Amtssiegel verfügt.
Dabei ist es egal um welche Urkunde es sich handelt.
Ruf doch bei einer Gemeinde in Deiner Nähe an und frag nach, dann bist Du auf der sicheren Seite u erfährst vorab wie hoch "die Spende" ausfällt. 😉
Eine Kopie kann nicht beglaubigt werden, ohne das Original. Wer das tut, macht sich strafbar.
Ehm, du bist evtl. noch nicht fertig mit den Unterlagen. Du benötigst entweder das Familienbuch im Original zur Vorlage beim Nachlassgericht oder die beglaubigten Kopien der Geburts- und Sterbeurkunden deiner Mutter, sowie die Abstammungsurkunden von dir und deiner Schwester.
Und nein das ist nicht nur angeblich so, das ist Tatsache. Ebenso wie ihr ein gültiges Ausweisdokument von euch benötigt.
Ihr müsst den Beweis führen können, dass die Verstorbene auch tatsächlich eure Mutter ist.
Bezüglich des Scheidungsurteil würde ich das Problem einfach mal mit dem Nachlassgericht bereden. Inwieweit sich dies von dort unter Kenntnis des zuständigen Familiengerichtes und des Aktenzeichen im Rahmen der Amtshilfe vielleicht beschleunigen lässt und inwieweit dies dann weitere (höhere) Gebühren für euch ergibt.
Vielleicht kann man auch noch Kontakt mit dem Vater aufnehmen und dieser besitzt noch ein Orginal.
Die beglaubigten Kopien benötigst du nur, wenn du die Orginale bei der Beantragung des Erbschein nicht vorlegen kannst.
Ist das auch beim Amtsgericht so? Ich bin da Klient und steh unter Betreuung...meine Studierende Schwester ist beim nachlassgericht bei ihr vor ort schon gewesen mit all den ausgeführten unterlagen...was sie nicht mehr braucht, da es bei dem für mich zuständigen Amtsgericht weder mich noch ihr ein einzigen Euro kostet....du wirst dich jetzt - aber zurecht :-) - fragen, warum ich mich nicht gleich an meine betreuerin Wende? 1. Sie reagiert viel mehr viel zu spät als sie eigentlich soll und 2. Ich möchte gewissheit haben ;-) da ich meine Gedanken nicht auf andere, schönere Sachen mehr lenken konnte...LG HSPler
* meine Schwester hat Gott sei dank doch die originalen Dokumente ^^
Du musst die Originale vorlegen und die Kopien davon werden dann beglaubigt. Ohne Originale keine Beglaubigung von Kopien.
In solchen Fällen ist etwas fleibilität gefragt.
Da wo "Beglaubigung" gefragt ist, kann jeder mit Dienstsiegel beglaubigen, also auch Pfarrämter.
In solchen Fällen empfehle ich dorthin zu gehen, die schlimme Situation zu schildern udn statt 10-50 Euro pro Stück beim Notar zu zahlen, dort für das Gesamtpaket eine Spende von 50 Euro zu hinterlassen.
Hallo,
Bist du dir sicher :-)? Unabhängig davon, woher die Dokumente kommen (familiengericht)? Ich stell blöde fragen 😅