Gerichtsvollzieher/ Beglaubigung/ Vertrag

10 Antworten

Mein Partner hat Probleme mit dem Gerichtsvollzieher

Stimmt so niemals. Es gibt offenbar Gläubiger, die Probleme mit der Unzuverlässigkeit Deines Partners haben und daher (zu Recht) ihr Geld haben möchte. Dein Partner hat Leistungen oder Lieferungen beauftragt und in Anspruch genommen, möchte sich aber vor seinem Teil der Pflicht (Bezahlung) drücken. Pfui!

Wo natürlich auch viele Gegenstände mir gehören.(nicht für alles Rechnung mit meinem Namen vorhanden.

Du musst beweisen können, dass die Dinge Dir gehören und nicht ihm. Ein selbsterstelles Schreiben dass Dir Sachen gehören ist kein anerkannter Beweis. Ein Notar kann das auch nicht anerkennen.

Davon abgesehen wird Dein Freund - auch wenn ihm gar nicht gehört - nicht drum herum kommen, hier die Konsequenzen für sein Handeln zu tragen. Also entweder zahlen oder Offenbarungseid.

Nein, so was geht nicht. Wie soll denn der Notar bestaetigen koennen, dass diese Sachen dir gehoeren, er war ja nicht beim Einkauf dabei. Daher kann der Notar da auch nichts beglaubigen.

 

Du musst im Einzelfall, also wenn was gepfaendet wurde, nachweisen koennen oder zumindest glaubhaft machen koennen, dass dir etwas gehoert und du es gekauft hast. Dafuer ist ein Kaufvertrag oder Kassenbon hilfreich, aber auch ein Nachweis der Abbuchung vom eigenen Konto kann helfen. Damit kannst du die Pfaendung nachtraeglich aufheben lassen.

 

Auch bei Sachen wie weiblichem Schmuck, Damenlederjacke usw. kannst du glaubhaft machen, dass die Sachen dir gehoeren. Bei alten Erbstuecken koenntest du dir was von den Verwandten schreiben lassen, dass das aus dem Familienbesitz stammt

 

Weiterhin werden auch nur Sachen gepfaendet, die am Ende nach Abzug der Kosten fuer Pfaendung und Versteigerung auch noch ausreichend Geld einbringen, darunter fallen keine normalen Moebelstuecke und auch keine aelteren normalo elektronischen Geraete. Gepfaendet wird hoechstens der neue Super  grosse Flatscreen Fernseher oder die neue PS4 oder antike Moebelstuecke, echter Schmuck etc.

missrubensengel 
Fragesteller
 03.03.2015, 09:28

Wie gesagt ich besitze ein Xbox One die ich Privat gekauft habe wenn ich mir vom Verkäufer einen Kauffvertrag schreiben lasse giltet das dann?

Hey Du siehst ja, so richtig sicher is sich von den Laien keiner.

Beste Lösung: Alles was dir gehört und keinesfalls weg soll (Plattensammlung, Omas Rembrandt, Goethes O-Manuskript des 'Faust' und so Zeuch - auslagern bei Freunden. Da zeigt sich dann auch, ob man wirklich welche hat - wenn man mit denen über sowas zu reden traut...)

Dein Freund soll dann seine EV unterschreiben und bis zur nächsten 'bunten Post' ist dann alles gegessen.

Dann aber auch zusehen, die Schulden irgendwie wieder loszuwerden, ne vernünftige Ratenzahlung ist fast immer möglich.

Finally: Ich hatte das Problem auch schon, und meine (heilige) Stereoanlage im Neupreis von rd. 15.000 DM.- (Papa-Erbstück) hat den GV nicht im geringsten interessiert - war halt schon 15 Jahre alt oder so. Du mußt also schon echt wertvolle Sachen wie echten Schmuck, teure - NEUWERTIGE - Klamotten oder Unterhaltungsel. haben, bei einem nagelneuen 70'' LG oder Panasonic flatscreen greift er natürlich zu - Weltuntergang ;-)

Aber - don't panic -das Ganze dauert keine fünf Minuten. Kurz umschauen, nicken, Papiere rausholen, 'Bitte hier unterschreiben' und tschüß - der nächste Termin wartet schon. Das passiert nämlich verdammt vielen Leuten, teils selbst verschuldet, aber meist eher durch Überforderung durch die moderne Medien-Welt und den ganzen Kommerz-K

c, der hier abläuft.

Deswegen auch kein 'Pfui', (s.o.) - manche Leute sind so selbstgerecht - denen gönne ich einen Absturz so richtig. Mann, würden die sich umschauen in der echten Welt, diese Elfenbeintürmler. Sorry, mußt ich jetzt noch loswerden

P.S. Wenn alle Stricke reißen: 'Don't fear the reaper' von BlueOysterCult hören - beruhigt ungemein :-))

Alles Gute !

missrubensengel 
Fragesteller
 03.03.2015, 09:30

Vielen Dank das Wertvollste ist mein Macbook den ich mir vor 2 Wochen gekauft habe, dafür existiert aber eine Rechnung wo mein Name darauf steht. Unser Fernseh ist 5 Jahre alt. Und für die Xbox lass ich mir was einfallen.

hansoloforever  03.03.2015, 09:53
@missrubensengel

Fünf Jahre alter TV ist sicher kein Problem - und die Xbox zu den Nachbarn oder so... kein Stress ! Aber es wird Zeit fürn neuen Fernseher - Ratenkauf bei 'Quelle' is da immer ne feine Sache... ;-)

Ohne Eigentumsnachweis kann der GV pfänden, was er für wertvoll hält. Nur mittels Kaufnachweis, Rechnungen, Belege, kannst du dem GV nachweisen, was dir gehört. Ansonsten sieht es schlecht aus, Eigentum vor einer Pfändung zu schützen. Da könnte jder behaupten es sei sein Eigentum und der GV könnte nichts pfänden. Leider hebt man nicht alle Kaufbelege auf und geht somit das Risiko ein, dass auch Eigentum gepfändet wird, welches nicht dem Schuldner gehört. Das Eigentum muss ja trotz Pfändung nicht verloren sein, wenn der Schuldner zahlt.

missrubensengel 
Fragesteller
 03.03.2015, 09:06

Gut den Gläubiger interessieren Wertgegenstände. Was mir gehört ist mehr oder weniger Mobilar und keine Designerstücke ich denke nicht das sie daran interessiert sind. Mir geht es mehr um Elektronik Sachen, Xbox, Laptop die Dinge habe ich Privat gekauft und habe keine Rechnung. Ist es den gültig wenn ich mir ein Kaufvertrag online ausdrucke und sie von den Verkäufern im nachhinein ausfüllen lasse?

Wenn der Gerichtsvollzieher nicht beweisen kann das es nicht dir gehört sondern ihm, darf es nicht gepfändet werden.

Am Sichersten ist aber ne Zahlungsvereinbahrung die ja anscheinend ignoriert wurde.

martinzuhause  03.03.2015, 08:58

der gerichtsvollzieher darf pfänden wenn es im gemeinsamen haushalt ist und er vermuten kann das es dem schuldner gehört. gehört die sache jemand anderem muss derjenige das nachweisen.

missrubensengel 
Fragesteller
 03.03.2015, 09:01

Er hat versucht eine Ratenzahlung auszumachen die akzeptieren sie aber nicht.