Unterschied zwischen beglaubigter und amtlich beg. Kopie?
Hallo community,
für die Bewerbung an der Uni werden amtlich beglaubigte Kopien der fachgeb. Hochschulreife abverlangt. In der Übersicht, wie weit die Anmeldung fortgeschritten ist, steht nun, dass nur eine "normale" Kopie vorliegt. Also war ich bei meiner letzten Schule und ließ mein Orginalzeugnis beglaubigen - stempel drauf und eine Unterschrift, dass Zeugnis und Kopie übereinstimmen.
Nun steht wieder da, dass nur eine normale Kopie vorliegt. Ich bin etwas verwundert. Kann es sein, dass es einen Unterschied zwischen beglaubigter Kopie und amtlich beglaubigter Kopie gibt? Würde ja von der Logik her sagen, dass beides das gleiche ist und die Beglaubigung nur amtilch vollführt werden kann (also in meinem Fall die Schule) ...
Hoffe, ihr könnt etwas Klarheit schaffen, danke =)
2 Antworten
Meine Güte, die werden ja immer pingliger ...
Also eine amtliche Beglaubigung wäre wohl von einem Notar vornehmbar, zumindest zählt der als Amt, eine Schule ist kein Amt. Ich würde vorschlagen, du rufst an der Uni an und fragst konkret nach, woran es hakt und wie es die Herren/ Damen denn gerne hätten.
genau kenne ich mich nicht aus, ich würde aber behauptet das eine "amtliche beglaubigung" nur von deinem rathaus oder vlt noch von einem notar vorgenommen werden kann, jedoch nicht von einer institution wie eine schule... ;)