Kann ich Widerspruch bei dieser Uniabsage einlegen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst ohne Rechtsanwalt gegen den Bescheid Widerspruch einelegen. Einfach schreiben, dass Du Widerspruch einelgst, weil ja aus dem Kopien ersichtlich ist, dass du die Qualifikation hast und genre bereit bist die Originale vorzulegen. Dann musst Du halt mal sehen ob Du Gluck damit hast. Ueberuckens jede siegelfuhrende Stelle darf beglaubigen, wie Stadtverwaltung, Krankenkasse, etc, die machen das fuer Bewerber in der Regel kostenlos.

Die Uni Potsdam hat eine Ausschlußfrist und du hast die erforderlichen Unterlagen nicht wie vorgeschrieben vollständig abgegeben und Ausschlußfrist heißt, dass nach dem Meldetermin nichts mehr nachgereicht werden kann.

Damit kann die Universität gar nicht anders, als dich zu diesem Zeitpunkt abzulehnen. Ob du es lächerlich findest, pro Seite 5 Euro für eine Beglaubigung zahlen zu müssen oder nicht, ist dabei völlig egal. Da hast du in dem Fall definitiv am falschen Ende gespart! Oder such dir eine Behörde deiner Wahl, die dir die Beglaubigung eben kostengünstiger erstellt. Das geht auch!

Und was bitte willst du da rechtlich nachweisen? Die Zulassungsbedingungen und -voraussetzungen waren dir vorher wohl bekannt, du hast sie nicht erfüllt. Jede gute Universität wiederum wird auf Beglaubigungen bestehen, damit man ihr keine Zeugnisfälschungen unterjubelt.

Damit ist der Käs' für dieses Semester für dich jedenfalls gegessen, viel Glück und Erfolg eben beim nächsten Meldetermin mit beglaubigten Zeugnissen!

Du hast einen Formfehler begangen & die Uni hat entsprechend darauf reagiert. Das andere Unis das nicht so eng sehen oder ob Du die Regelung sinnvoll findest oder nicht spielt da keine Rolle.

Klar, kannst Du Widerspruch einlegen, aber eine große Erfolgschance sehe ich da ehrlich gesagt nicht, vor allem wenn sich genug andere Bewerber beworben haben.

Bei Formfehlern sind Unis / Behörden, meiner Erfahrung nach, nicht wirklich kulant...

Es ist völlig belanglos was Du alles gefunden hast; Fakt ist das du die notwendigen Voraussetzungen in diesem fall nicht erfüllt hast und deshalb deine Bewerbung nicht berücksichtigt wird. Und was Du lächerlich findest, steht fest und kannst es auch nicht ändern. Es gibt keinen rechtlichen Nachweis, das eine einfache Kopie ausreichend ist - es gibt die Zugangsvoraussetzungen die dir bekannt sind. Alles andere ist uninteressant, denn Du alleine hast es verbockt.

Vielleicht hattest du die Originale ja eingereicht und es wurde nicht bemerkt !?