Auto schenkungsvertrag notariell nötig?
Hallo!
Ich bekomme einen Fahrzeug von meine Tante geschenkt. Zurzeit liegt der Fahrzeug wert um ca. 10.000€ - 15.000€.
Wir haben eben einen einfachen Schenkungsvertrag abgeschlossen und beide unterzeichnet. Muss der vertrag notariell beglaubigt werden?
5 Antworten
Folgende Konstellationen sind möglich:
Das Geschenk wird sofort vollzogen = keine Formvorschrift - kann aber durchaus schriftlich vereinbart werden
Ein Vertrag mit einem Schenkungsversprechen (die Schenkung erfolgt erst in der Zukunft) = notarielle Beurkundung
Vielen Dank!
Hallo,
nein. Die Übergabe der Fahrzeugpapiere reicht.
Grundsätzlich muss ein Schenkungsvertrag notariell beurkundet werden. Mit der Ausführung der Schenkung (also z.B. Übergabe des Kfz. samt Kfz.-Schein wir aber die Schenkung bewirkt, so dass keine Beurkundung des privatschriftlichen Schenkungsvertrags mehr notwendig ist. Die not. Beurkundung wird in der Praxis im allgemeinen nur erforderlich, wenn A z.B. dem B verspricht, ihm zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt ein Haus oder Kfz. oder oder zu schenken. Nur bei notarieller Beurkundung dieser Schenkung könnte später der B das Geschenk rechtlich durchsetzen.
Vielen Dank!
Nur zur Klarstellung:
Du hast dann ja das Schenkungsversprechen erwähnt...
Deshalb müsste der Satz heißen: "Grundsätzlich muß ein Schenkungsvertrag nicht beurkundet werden" - eben mit der Ausnahme, wenn es sich um ein Schenkungsversprechen handelt.
Die Quintessenz Deines Beitrags ist daher richtig...
weshalb einen vertrag der kostet nur.wenn sie dir das schenkt auf dich anmelden und die sache ist gegessen
Also, muss ich nichts bei der Zulassung was beweisen? Ich bekomme das Fahrzeug in Holland geschenkt, da Sie da wohnt. Nun möchte ich hier dies in Deutschland zulassen. Da es kein Kaufvertrag gibt, dachte ich mir ich lege bei der zulassung diesen einfachen Schenkungsvertrag wenn gefragt wird.
als erstes brauchst deutsche tüvabnahme wenn die vorhanden eine versicherungsnummer und ab zur zulassungsstelle
Ja auf jeden fall. Habe schon einen TÜV-Termin vereinbart. Am Montag wird das Fahrzeug hoffentlich angemeldet. Möchte jedoch auf alles vorbereitet werden um unkompliziert und einfach das Fahrzeug auf mich zulassen zu können. Vielen Dank!
Ein Kauf- oder Schenkungsvertrag legt man bei Zulassungsbehörden nie vor, weil er irrelevant ist.
Ich habe mit die Zulassungsstelle über E-Mail geschrieben. Mir wurde eine Liste über erforderliche Unterlagen zugesandt.
"Nachweis der Verfügungsberechtigung (Originalrechnung / Kaufvertrag)"
bei uns interessiert das die nicht,wenn ich papiere habe kann ich anmelden.hab in meinem langen autofahrerleben schon einige gebrauchte zugelassen.angemeldet aus fertig
"Nachweis der Verfügungsberechtigung (Originalrechnung / Kaufvertrag)"
Das ist eine prophylaktische Erwartung, die die Zulassungsbehörde einfordern will, um Unklarheiten im Zweifel auszuräumen, weil bei der Zulassunsgstelle häufig Menschen mit den abenteuerlichsten Geschichten und Papieren auftauchen, womit sie ein Auto zulassen wollen. Für die Vorlage eines Kaufvertrages gibt es keine gesetzliche Grundlage. Deshalb ist sie auch nicht gefordert.
Die Zulassungstelle fragt nicht nach dem Kaufvetrag. Es geht die auch gar nicht an
Alles Klar, viele Dank nochmals an euch!
Nein.
grds muss aber eine Schenkung notariell beglaubigt werden, Heilung erfolgt aber durch die Schenkung
Vielen Dank!
"grds"
Wrm Vkl ntzn , wnn s ch hn ght? Wrm brhpt nch Bchstbn bnzn?
LOL was ist dein Problem?
mr ghn nngbrcht bkrzngn f dn Sck.
Du solltest dir ein Hobby suchen. Und deine Meinung interessiert hier nicht sehr viele
Lss ds ml mn Srg sn schlch!
Nicht der Schenkungsvertrag (oder gar die Schenkung selbst) muß notariell beurkundet werden sondern ein Schenkungsversprechen.
Das ist falsch.
Nicht der Schenkungsvertrag muß notariell beurkundet werden sondern ein Schenkungsversprechen.