habe eine Vorladung vom Amtsgericht!?

9 Antworten

Einer der Zeugen ist immer gleichzeitig der wahre Täter. Das hab ich in Gerichtsschows gelernt!

Und, ja, ich schreibe diesen unnützen Kommentar nur deshalb, weil das eigentliche Problem schon ausreichend geklärt wurde :D

"Zeuge" steht da, wenn man als Zeuge vorgeladen wird. Wobei ein Opfer natürlich auch ein Zeuge ist.

Wenn es eine Strafsache ist, steht da entweder "Angeklagter" oder "Zeuge"

Wenn es eine Zivilsache ist, steht da entweder "Kläger", "Beklagter" oder "Zeuge"

... ja nach dem, was man halt ist ...

Da steht entweder Zeuge oder Beschuldigter/Angeklagter, aber ganz sicher nicht Opfer oder Täter, denn das wäre eine Vorverurteilung. Sofern du Angeklagter bist, erfährst du das aber zuvor.

Auch als Opfer kannst du als Zeuge befragt werden.

Wenn du Angeklagter wärst, würde da aber Beschuldigter drin stehen. Normalerweise wirst du nicht erst vor Gericht von einer Anklage überrascht.