zeuge vor gericht

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Hi utzen,

... während der Gerichtsverhandlung wird der aufgerufene Zeuge im Gerichtssaal durch den vorsitzenden Richter über die Rechte, Pflichten und Folgen bei einer uneidlichen/eidlichen Aussage belehrt.

Nach dieser Belehrung, die der Zeuge als "verstanden" bestätigen muss, wird der Richter den Zeugen über seine Richtigkeit des Vor-, Familiennamens, Alter und des Berufes, sowie einer möglichen verwandtschaftichen oder verschwägerten Beziehung zum Angeklagten befragen.

Anschließend wird er den Zeugen auffordern, zum Sachverhalt die noch vorhandenen eigenen Erinnerungen aus dem Gedächtnis heraus zu schildern.

Wenn der Zeuge seine Erinnerung dargestellt hat, werden Richter, evtl. die Schöffen, Staatsanwalt, Verteidiger und ggfls. der Angeklagte Fragen an den Zeugen stellen. Bei diesen Fragen kann auch auf einem möglichen Widerspruch "Zeugenaussage bei der Polizei" und "Zeugenaussage vor Gericht" Bezug genommen werden.

Diese Rückfrage, die viele Zeugen "missverstehen", dient vor Gericht einzig und allein dem Zweck, die damalige "noch sehr frische" Erinnerung mit der "noch verbliebenen" heutigen Aussage abzugleichen. Dieser Abgleich vor Gericht hat überhaupt nichts damit zu tun, den Zeugen sofort einer Falschaussage zu bezichtigen.

Dass ein Zeuge sich nach 6 - 9 Monaten nicht mehr an jedes Detail genauestens erinnern kann, wissen auch die Richter. Der richterliche Hinweis soll auch nur dazu dienen, den Zeugen das fehlende, und in der Gerichtsverhandlung nicht genannte Detail im Nachhinein "bestätigen" oder "ausräumen" zu lassen.

Antworten wie "das kann ich heute nicht mehr mit Bestimmtheit sagen, schließe es aber auch nicht aus" sind genauso erlaubt, wie "das weiß ich heute nicht mehr", oder "stimmt!, das habe ich damals bei der Polizei ausgesagt, und es stimmt auch so. Ich erinnere mich jetzt wieder dran!"

Den Fragen des Verteidigers sollte - aus eigener Erfahrung - mit einer besonderen Aufmerksamkeit begegnet werden. Es ist nicht unüblich, einen Teil der bereits gemachten Zeugenaussage durch eine andere Fragestellung, vom Zeugen aus durch einen anderen Blickwinkel betrachten, und ggfls. anders aussagen zu lassen. Auch das ist normal, und dient im Gerichtsverfahren dazu, den Angeklagten aus mehreren Blickwinkeln zu sehen, und nicht nur aus einem. Ein Zeuge braucht sich davon nicht beirren zu lassen. Auch hier gilt ... wenn eine ähnliche Frage bereits beantwortet wurde, und man hat als Zeuge das Gefühl, dass diese Frage "nochmal, nur anders" gestellt wurde, so zu antworten, wie man es weiß, oder bereits gesagt hat.

Der vorsitzende Richter erkennt, wenn der Verteidiger den Zeugen "aufs Glatteis" führen will, und wird im richtigen Moment massregelnd eingreifen.

Der Zeuge kann jederzeit eine Frage von allen Gerichtsparteien nochmal wiederholen lassen, wenn er sie akustisch nicht richtig verstanden hat. Eine solche Wiederholung verschafft "Luft" für eine bessere Überlegung.

Dass ein Zeuge nervös, aufgeregt und auch zeitweise zum Stottern neigt, ist ein ganz normaler Vorgang. Gute Richter erkennen dies, und geben dem Zeugen einen Moment der Ruhe, oder des sich Beruhigens. Notfalls unterbricht er die Sitzung für einen Moment, bis der Zeuge wieder "fit" ist. Das sind aber einmalige Fälle. In den fast 30 Jahren meiner Gerichtsbesuche habe ich dies in einer Gerichtsverhandlung noch nicht (mit)erlebt, weiß aber, dass es vorkommen kann.

Wie eine Zeugenaussage vor Gericht abläuft, kannst Du auch über eine "Zeugenbetreuung" beim Amtsgericht, zu dem Du geladen worden bist, erfahren. Anruf genügt. Telefonnumer siehe Zeugenladung.

Auch der Besuch einer anderen öffentlichen Verhandlung kann einem Zeugen, vor seinem erstem Aussagetermin, über die "eigene natürliche Angst" drüber hinweg helfen.

Und ganz wichtig zum Schluss: "Bleib bei der Wahrheit! Emotionen sind erlaubt und können auch sachlich dargestellt werden. Antworte nur, wenn Du gefragt, oder dazu aufgefordert wirst. Süffisantes Lächeln ist ebenso verpönt, wie ein Verhalten, was man von Talkshows oder Gerichts-TV her kennt. Und verzichte am Tage Deiner Zeugenaussage ausnahmsweise mal auf eine ... Bekleidung, mit der Du z. Bsp. zur Schule gehst, oder die Du beim "Rumhängen" mit Freunden hast oder als "Baggerfahrer" für's Saturday-Night-Fever anziehen würdest. Auch T-Shirts mit coolen Sprüchen, wie "egal, illegal, scheissegal" oder Stickers, Button mit ähnlichen Drucken, sollten ausnahmsweise "mal draußen bleiben".

IdS

MrDirekt

Du mußt Deine Aussage vor Gericht noch einmal wiederholen und dort kannst Du auch noch Deine Aussage berichtigen.. Der Richter vergleicht Deine Aussage bei der Polizei und vor Gericht.
LG murkeltimo

Du mußt nochmal alles detailiert schildern wie bei der Polizei.

Nein, das wird nicht vorgelesen. Du mußt alles nochmal erzählen.

nur befragt oder nochmal erzählen

@Utzen

Wo ist der Unterschied ? "So, Herr......nun erzählen sie Mal" wird der Richter zu Dir sagen !!!