Kann ich einen zeugen ohne vorladung zu einem gerichtstermin eines jugendgerichts einfach mitnehmen?

4 Antworten

Du kannst ihn auf jeden Fall mitnehmen, der Richter entscheidet dann, ob er ihn unvorbereitet als Zeugen vernimmt oder nicht, das kommt aber durchaus gelegentlich vor.

Auf jeden Fall vor oder zu Beginn der Verhandlung benennen, er darf nicht als Zuhörer hinten im Saal Platz nehmen!

Wenn er nicht so rechtzeitig benannt wird, dass das Gericht ihn noch zum Termin laden kann, hat er keinen Anspruch auf Zeugenentschädigung.

Dein Anwalt kann beim zuständigen Gericht im Rahmen des Verfahrens deinen Zeugen in der Beweisaufnahme benennen.

ja kannst du aber würde denn namen von dem zeugen dem anwalt durch geben dann ist es kein problem

Nein kannst du nicht und seine Aussage wird an diesem Tag auch nicht aufgenommen AUßER du oder dein Anwalt meldet Ihn vorher als Zeugen an. Und mit vorher ist min. eine Woche oder länger gemeint, nicht der Verhandlungstag.