Entlastung des ehemaligen Hausverwalters

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Pragmatische Lösung:

  • am besten die JA und deren Abrechnungsspitzen nicht zur Beschlussfassung vorlegen. Es reicht, dass die JA den Eigentümern zugestellt wird, damit die Kapitalanleger Ihre Nebenkostenabrechnung erstellen können. Dann könnt Ihr in Ruhe entscheiden, ob und wie Ihr gegen den Vorverwalter vorgeht. Damit vermeidet Ihr, dass ggf. der Beschluss angefochten wird - wenn fest steht, dass es gravierende Unstimmigkeiten geben sollte.

  • solltet Ihr dennoch der Meinung sein, die JA sollte genehmigt werden, so achtet darauf, dass im Beschlussfassungstext explizit drinnen steht: " ... . Mit der Genehmigung dieser Jahresabrechnung und Einzelabrechnung ist keine Entlastung der Vorverwaltung verbunden".

  • Aus eigener Erfahrung kann ich mitteilen - ein Rat der neuen Hausverwaltung (wenn dieser die Schonung des Vorverwalters vorsieht) ist genau zu prüfen. Oftmals verfahren die Hausverwalter nach dem Motto: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Schliesslich könnte es ihm in ein paar Jahren genauso ergehen ... - insbesondere, wenn Ihr jetzt den Vorverwalter erfolgreich verklagen könnt.

Der neue Hausverwalter macht nur eine "Bestandsaufnahme" des alten Verwalters. Meiner Meinung nach sollte der neue Verwalter hier eventuelle Unregelmäßigkeiten / Ungereimtheiten aufzeigen. Sprecht den neuen Verwalter doch einfach mal an, ob ihm im Rahmen seiner Tätigkeit Versäumnisse aufgefallen sind, die einer Entlastung des alten Verwalters im Wege stehen.

die WEG kann sich sicher einen rechtsanwalt leisten....................