Wie kann eine Eigentümergemeinschaft einen Kredit aufnehmen?

7 Antworten

Das halte ich für völlig unrealistisch: Keine Bank wird Immobiliendarlehen vergeben ohne dingliche Sicherheiten. Da fangen ja schon die Probleme an. Belastet werden müßte ja das Sondereigentum und kein Miteigentümer möchte ja für den vollen Betrag haften. Alle wären also nur bereit, ihrem Eigentumsanteil entsprechend eintreten zu müssen. Was aber ist, wenn einzelne Eigentumswohnungen schon so stark belastet sind, dass für weitere Sicherheiten keine Luft mehr ist?

Zudem braucht der WEG-Verwalter ja nicht nur die üblichen Vollmachten. Er müßte -notariell beglaubigt- Vollmacht haben, das Sondereigentum der einzelnen Eigentümer belasten zu dürfen. Welcher Eigentümer würde das mitmachen?

Ds kommt zunächst auf Art und vermutlich auch Umfang des Darlehens an, respektive ergibt sich im Verlaufe der Darlehensverhandlungen. Größere Summen wird ein Kreditinstitut sicher nicht ohne entsprechende Sicherheiten ausreichen; wie dies im Einzelfall dann aussehen mag, hängt von vielen Faktoren ab. Ganz sicher wird aber nicht jeder Eigentümer individuell Sicherheiten erbringen müssen gegenüber der Bank. Und natürlich bedarfs es dazu ersteinmal eines formaljuristisch korrekten Beschlusses der WEG (mit Mehrheit, Einstimmigkeit ist hier nicht erforderlich).

derr vernünftigste Weg ist in einem solchen Fall wohl eine Sonderzahlung von jedem Eigentümer anteilig für die Größe der jeweiligen Wohnung und dann muss jeder Eigentümer selber schauen, wie er das Geld bekommt.

also eine einmalige sonderumlage. geht so etwas mit einfacher mehrheit?

@adrian1980

nach meiner Kenntnis müssen da schon alle mitspielen, aber darüber weiß die Hausverwaltung sicher besser Bescheid, vor allem auch wenn die Ausgaben für den Erhalt der Immobilie unabdingbar sind. Abgesehen davon habt ihr in der Vergangenheit wohl viel zu wenig angespart und blauäugig in den Tag gelebt. Da hilft nur eine kräftige Erhöhung der Rücklagen für die Instandhaltung, denn diese sollte, vor allem bei älteren Anlagen, mindestens einen Euro pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Das ist davon abhängig mit welchen Vollmachten der WEG-Verwalter ausgestattet ist. Diese Frage lässt sich ohne den Verwaltervertrag im Detail zu kennen hier nicht genau beantworten.

Da stellt sich schon die Frage wofür der Kredit verwendet werden soll.

Da haftet jeder Kreditnehmer Gesamtschuldnerisch für das Darlehn. Würde ich also nicht machen.

Die Bank wird das wahrscheinlich auch nicht mitmachen.

Der Verband ist der Kreditnehmer.

Die Eigentümer haben keine Kompetenz, die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Wohnungseigentümer mehrheitlich zu beschließen. Eine gesamtschuldnerische Haftung kommt nur in Betracht, wenn sich die einzelnen Wohnungseigentümer selbst neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichten. Dementsprechend sieht § 10 Abs. 8 WEG nur eine anteilsmäßige (teilschuldnerische) persönliche Außenhaftung der Wohnungseigentümer vor.