WEG-Verwalter rückwirkend bestellen?

3 Antworten

Eine rückwirkende Bestellung als WEG-Verwalter ist nicht möglich. Die WEG hatte bei vergessener Neubestellung keinen Verwalter. Wird die Bestellung nachgeholt, ist entscheidend, dass die Höchstfrist von 5 Jahren nicht überschritten wird. Der Sachverhalt ist hier unklar. Das Protokoll sieht wohl eine Bestellung von 2011-2016 vor? 

Etwas anderes kann gelten, wenn er vermeintlich auch rückwirkend bestellt wurde (und damit 6 Jahre). Das Protokoll sieht dies jedoch nicht vor, sodass man zunächst die Protokollunrichtigkeit beweisen müsste. Ohne Gerichtsverfahren wohl nicht möglich. Die Angelegenheit wird sich somit bereits durch Zeitablauf lösen.

Grundsätzlich gilt, dass nicht verpasst werden sollte den WEG-Verwalter zum richtigen Zeitpunkt neu zu bestellen. Anderenfalls wird die WEG nicht wirksam vertreten, was insbesondere bei der Einladung zur WEG-Versammlung zu Anfechtungsrisiken führt.

Im Protokoll ist vermerkt, dass er bis 2016 wiedergewählt ist. Der Beschluß ist gültig. Sie irren, wenn Sie vermuten, dass eine nicht mehrheitliche Beschlußfassung über die vom Verwalter vorgelegte Abrechnung zu dessen Entlassung führen nkönnte!

Maßgeblich ist das, was im Protokoll steht (wenn es keiner Beanstandet hat).