Wer darf Versicherungsschäden nach Wasserschaden begutachten?
Wir hatten einen Wasserschaden, den versicherungstechnisch der Hauseigentümer tragen muss (Gebäudeversicherung) Soviel ist schonmal geklärt. Nun haben wir unsere materiellen Schäden (Mobiliar, Bücher) sowie Arbeitsstunden für Ein-Ausräumen und Putzen aufgelistet und der Hausverwaltung zugesandt. Nun will der Verwalter kommen und genau diese Schäden gegutachten und fotografieren. Ist ER dazu berechtigt? Und warum? Liegt es nicht im Ermessen der Versicherung einen Gutachter zu schicken oder die Forderungen zu hinterfragen oder einfach zu bezahlen? Unser Verwalter tut so, als müsste er selber den Schaden bezahlen, denn er versucht mit uns zu diskutieren, was wir für seine Versicherung ansetzen. Dafür ist er doch versichert, oder? Müssen wir ihn aus solchen Gründen reinlassen?
Vielen Dank für die Antworten!
7 Antworten
Hallo, es ist zwischen zwei (drei) Versicherungen zu unterscheiden: Gibt es einen Verursacher so ist dem Grunde nach er bzw. dessen Haftpflichtversicherung zum Schadenersatz verpflichtet. Eine Haftpflicht erstattet aber nur den Zeitwert.
Deshalb geht man in aller Regel folgendermaßen vor: Die Gebäudeversicherung regelt nur und ausschließlich den Gebäudeschaden zum Neuwert und holt sich dann beim Verursacher die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert zurück.
Für die Einrichtung (Mobiliar usw.) gilt die gleiche Aussage und trifft auf die Hausratversicherung zu. Auch diese zahlt den Neuwert und holt sich die Differenz ggf. wieder zurück.
Für den Anspruchsteller besteht immer eine Schadenminderungs- wie auch eine Mitwirkungspflicht. In erster Linie gilt dies natürlich für die Besichtigung durch ggf. Schadensregulierer aller drei Versicherungen. Eigentlich hat die Hausverwaltung dazu nur bedingt ein Recht, meistens kommen sie zusammen mit dem/den Schadenregulierer der Haftpflicht und der Gebäudeversicherung um den Schaden zu dokumentieren. Mit dem Hausratversicherer hat er dagegen nichts zu tun.
Habt ihr keine eigene Hausratversicherung bekommt ihr auch nur den Zeitwert erstattet sofern ein Schuldiger vorhanden ist.
Die Gebäudeversicherung zahlt keinen Wasserschaden, das reguliert die Haftpflichtversicherung.
Hat er eine? Müsste in eurer NK-Abrechnung auftauchen. Sonst zahlt er das selbst und wird er sich eure Schadensforderung dann ganz genau ansehen.
Die Arbeitsstunden bekommt ihr schon einmal nicht ersetzt, sondern nur den Zeitwert des Materialschadens. Da guckt er mal genauer, ob die Schrankwand noch 100 oder 5000 EUR wie auf dem Kaufbeleg vor 6 Jahren wert ist :-O
In jedem Fall hat der Vermieter/Eigentümer das gesetzliche Recht, sein Eigentum nach Terminabsprache zu inspizieren. Auch ohne einem Wasserschaden :-)
Zumal wenn ihr im überhöhte Neurechnungen und Lohnleistungen unterschieben wollt - über den Tisch ziehen lässt er sich bestimmt nicht :-O
G imager761
Die Versicherung wird einen Sachvverständigen veranlassen das Schadensbild festzustellen und den finanziellen Wert zu ermitteln. Dem Verwalter als Beauftragtem des Hauseigentümers steht selbstverständlich das Recht zu, den an seinem Haus entstandenen Schaden auch selber zu begutachten und bildhaft u dokumentieren. Er kann dabei auch feststellen, welche Ursache dem Schadenfall zugrunde liegt und wo evtl. die Verantwortung für diesen Schaden zu sehen ist. Die Grundlage für dieses Recht zur Schadenfeaststellung ergibt sich aus dem Betretungsrecht, welches in Ihrem Mietvertag geregelt ist. Sie sind sehr gut beraten, sich äußerst kooperativ zu verhalten!
danke schonmal für die Antworten. Um das nochmal zu präzisieren: der Verwalter hat UNMITTELBAR nach Auftreten des Schadens bereits alles dokumentiert - also den Schaden am Gebäude, sowie den Schaden am Mobiliar. Der Schaden am Gebäude (Trockenlegung/ Parkett schleifen/ Streichen) ist bereits und glücklicherweise behoben. Nun haben wir ihm die Auflistung der Schäden (gemeint ist hier: Mobiliar, Bücher, Teppich ect.) zur Weiterleitung an seine Versicherung gegeben. So war es mit ihm abgesprochen. Wir haben natürlich bewußt den Neuwert und das Alter der Gegenstände angegeben, sodaß ein Zeitwert ermittelt werden kann. Nur: da müsste es doch Richtlinien geben, welchen Zeitwert z.B. ein 2 Jahre altes Ledersofa hat, bzw. warum sollte den ein Hausverwalter bestimmen wollen? Uns wundert nur, dass er den ganzen Schaden nochmal fotografieren zu will. Natürlich haben wir bestimmte Dinge (zermatschte Bücher z.B.) bereits weggeworfen, nachdem er den Schaden dokumentiert hat.
Ja, du hast Mitwirkungspflicht, auch wenn du niemand in die Wohnung lassen möchtest. Sonst gibt es gar nichts, weil nichts dokumentiert werden könnte.