Wer darf Versicherungsschäden nach Wasserschaden begutachten?

7 Antworten

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Hallo, es ist zwischen zwei (drei) Versicherungen zu unterscheiden: Gibt es einen Verursacher so ist dem Grunde nach er bzw. dessen Haftpflichtversicherung zum Schadenersatz verpflichtet. Eine Haftpflicht erstattet aber nur den Zeitwert.

Deshalb geht man in aller Regel folgendermaßen vor: Die Gebäudeversicherung regelt nur und ausschließlich den Gebäudeschaden zum Neuwert und holt sich dann beim Verursacher die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert zurück.

Für die Einrichtung (Mobiliar usw.) gilt die gleiche Aussage und trifft auf die Hausratversicherung zu. Auch diese zahlt den Neuwert und holt sich die Differenz ggf. wieder zurück.

Für den Anspruchsteller besteht immer eine Schadenminderungs- wie auch eine Mitwirkungspflicht. In erster Linie gilt dies natürlich für die Besichtigung durch ggf. Schadensregulierer aller drei Versicherungen. Eigentlich hat die Hausverwaltung dazu nur bedingt ein Recht, meistens kommen sie zusammen mit dem/den Schadenregulierer der Haftpflicht und der Gebäudeversicherung um den Schaden zu dokumentieren. Mit dem Hausratversicherer hat er dagegen nichts zu tun.

Habt ihr keine eigene Hausratversicherung bekommt ihr auch nur den Zeitwert erstattet sofern ein Schuldiger vorhanden ist.

Vielen Dank. Der Schaden am Gebäude ist bereits behoben. Wir haben in Absprache mit unserem Verwalter ihm nun eine Auflistung der beschädigten Gegenstände mit Neuwert und Alter zur Weiterleitung an seine Versicherung zukommen lassen. Nun will er erneut (3,5 Wochen später) unser in Mitleidenschaft gezogenes Mobiliar -offenbar für seine Versicherung?- fotografieren. Wie gesagt, er hat unmittelbar nachdem der Schaden entstanden ist bereits alles fotografiert. Ist es dann auch so, dass die evtl. Erstattung über unseren Verwalter geht? Wir würden lieber direkt mit seiner Versicherung verhandeln. Auch würden wir evlt. präzisierende Erklärungen/ Fotos oder Verhandlungen/ Besuche von Gutachtern der Versicherung selber managen. Oder ist das so nicht üblich? Wir haben keine Haftpflicht - sind aber im Mieterschutzbund- und vor allem das Problem, dass wir unserem Verwalter wegen vorangegangener Dinge, in denen wir Recht bekommen haben, nicht über den Weg trauen. Leider.

@gamasch

Hallo, war dies der Gebäudeversicherer? Oder war es ein Haftpflichtversicherer von einem anderen Schuldigen?

Demnach habt ihr auch keine Hausratversicherung? Wenn der Hausverwalter damals bereits alles fotografiert hat, dann kann ich im Moment auch nicht nachvollziehen was er noch will. Eine Hausverwaltung hat keine Hausratversicherung, und das Mobiliar betrifft eigentlich nur Eure Hausrat, sofern vorhanden. Interessant wäre einfach zu erfahren, über welche Versicherung er den Schaden abrechnen will. Dies solltet ihr bitte zuerst mit ihm klären.

Es ist nur dann möglich, wenn er es über seine (Haftpflicht??) Versicherung den Schaden abwickeln will. Der Gebäudeversicherer sicherlich nicht. Und sonst kommt kein Vertrag in Frage. Sein Verhalten macht aus der Ferne keinen Sinn!! Wenn es ein Vertrag ist (welchen auch immer), bei dem er der Versicherungsnehmer ist, dann geht es zumindest anfänglich ausschließlich über ihn. Wegen der weiteren Abwicklung könnt ihr dann direkt mit dem Versicherer verhandeln. Sehr eigenartiges Verhalten?!

Und vielen Dank noch für den Stern.

@VersBerater

Die Instandsetztung hat die Gebäudeversicherung übernommen. Das war auch alles problemlos und ging relativ schnell. Der Schaden ist auf eine Materialermüdung im hauseigenen Rohr-/Ventilsystem zurückzuführen. Wir haben uns beim Mieterschutzbund beraten lassen, wer uns unsere sonstigen Schäden, inklusive einigen Arbeitsstunden, ersetzt. Die haben uns gesagt, dass wir alles mit Neuwert und Alter angeben sollen und eine Arbeitsstunde von uns mit 5-10Euro ansetzen sollen (wir haben 8 Eu gewählt). Das sollten wir zum Verwalter geben. Das haben wir ihm so gesagt, er hat zugestimmt, wir haben den Brief abgegeben und nun will er nochmal Fotos machen. Der Termin ist morgen und ich werde den Verwalter als erstes fragen, bei welcher Versicherung er den Schaden gedenkt anzusetzen und ihm die Fotos zeigen die wir von den Schäden im Beisein der Hausverwaltung gemacht haben. Es ist gut zu wissen, dass das Abwickeln solcher Schäden nur über Haftpflicht Sinn hätte, nicht über die Gebäudeversicherung. Mal sehen.

Den Stern haben sie auch verdient.

Die Gebäudeversicherung zahlt keinen Wasserschaden, das reguliert die Haftpflichtversicherung.

Hat er eine? Müsste in eurer NK-Abrechnung auftauchen. Sonst zahlt er das selbst und wird er sich eure Schadensforderung dann ganz genau ansehen.

Die Arbeitsstunden bekommt ihr schon einmal nicht ersetzt, sondern nur den Zeitwert des Materialschadens. Da guckt er mal genauer, ob die Schrankwand noch 100 oder 5000 EUR wie auf dem Kaufbeleg vor 6 Jahren wert ist :-O

In jedem Fall hat der Vermieter/Eigentümer das gesetzliche Recht, sein Eigentum nach Terminabsprache zu inspizieren. Auch ohne einem Wasserschaden :-)

Zumal wenn ihr im überhöhte Neurechnungen und Lohnleistungen unterschieben wollt - über den Tisch ziehen lässt er sich bestimmt nicht :-O

G imager761

Sicherlich zahlt ein Gebäudeversicherer einen Wasserschaden, warum sollte er nicht. Immerhin gibt es in der Gebäudeversicherung die diversen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden.

Es ist zu prüfen wodurch der Schaden entstanden ist. Diese Frage ist zuerst zu klären und dann sieht man weiter. Wesentlicher Unterschied: Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert, eine Gebäudeversicherer den Neuwert. Also bitte Vorsicht mit solchen Aussagen. Dies sollte man den hier tätigen Profis überlassen.

Wie in der Frage bereits formuliert will der Verwalter in diesem Fall nicht SEIN Eigentum inspizieren (das hat er natürlich bereits mehrfach!), sondern bereits zum 2x unser beschädigtes Eigentum 3,5 Wochen nach Auftreten des Schadens.

Die Versicherung wird einen Sachvverständigen veranlassen das Schadensbild festzustellen und den finanziellen Wert zu ermitteln. Dem Verwalter als Beauftragtem des Hauseigentümers steht selbstverständlich das Recht zu, den an seinem Haus entstandenen Schaden auch selber zu begutachten und bildhaft u dokumentieren. Er kann dabei auch feststellen, welche Ursache dem Schadenfall zugrunde liegt und wo evtl. die Verantwortung für diesen Schaden zu sehen ist. Die Grundlage für dieses Recht zur Schadenfeaststellung ergibt sich aus dem Betretungsrecht, welches in Ihrem Mietvertag geregelt ist. Sie sind sehr gut beraten, sich äußerst kooperativ zu verhalten!

Danke für die Antwort. Der Verwalter hat bereits mehrmals den Schaden am Gebäude begutachtet und dokumentiert. Dabei hat er natürlich auch unsere materiellen Schäden fotografiert. Das ist auch nicht das Problem. Wir haben, wie mit ihm abgesprochen, eine Auflistung der uns entstandenen materiellen Schäden ihm übersandt - zur Weiterleitung an seine Versicherung. Nun will er erneut kommen und alles fotografieren. Manches ist bereits weggeworfen, weil schon unmittelbar nach dem Schaden fotografiert und unbrauchbar. Wir wundern uns einfach darüber, dass ER kommt und nicht ein Sachverständiger der Versicherung. Meine Frage: müssen wir den Hausverwalter unter diesen Umständen nochmal unsere beschädigten Möbel fotografieren lassen?

danke schonmal für die Antworten. Um das nochmal zu präzisieren: der Verwalter hat UNMITTELBAR nach Auftreten des Schadens bereits alles dokumentiert - also den Schaden am Gebäude, sowie den Schaden am Mobiliar. Der Schaden am Gebäude (Trockenlegung/ Parkett schleifen/ Streichen) ist bereits und glücklicherweise behoben. Nun haben wir ihm die Auflistung der Schäden (gemeint ist hier: Mobiliar, Bücher, Teppich ect.) zur Weiterleitung an seine Versicherung gegeben. So war es mit ihm abgesprochen. Wir haben natürlich bewußt den Neuwert und das Alter der Gegenstände angegeben, sodaß ein Zeitwert ermittelt werden kann. Nur: da müsste es doch Richtlinien geben, welchen Zeitwert z.B. ein 2 Jahre altes Ledersofa hat, bzw. warum sollte den ein Hausverwalter bestimmen wollen? Uns wundert nur, dass er den ganzen Schaden nochmal fotografieren zu will. Natürlich haben wir bestimmte Dinge (zermatschte Bücher z.B.) bereits weggeworfen, nachdem er den Schaden dokumentiert hat.

Ja, du hast Mitwirkungspflicht, auch wenn du niemand in die Wohnung lassen möchtest. Sonst gibt es gar nichts, weil nichts dokumentiert werden könnte.