Verwalterzustimmung bei Wohnungsverkauf erforderlich?

12 Antworten

Sie liegen mit Ihrer Auffassung falsch!

Der Erstverkauf erfolgte durch den damaligen Bauträger an den ersten Käufer, vermutlich an Sie.

Was nun folgt, sind genehmigungspflichtige Veräußerugnen, die der Vewalter allerdings nur aus wichtigem Grund versagen darf. - Ärgerlich sind die Genehmigungskosten!

Zunächst vielen Dank für die vielen Antworten.

Mit Problemen durch den Verwalter rechne ich nicht. Es ging mir vielmehr um den Aufwand und die Kosten. War der Meinung das mit Erstverkauf der Verkauf durch mich gemeint ist und nicht der Bauträger.

Da ich in meinen Unterlagen nicht finde - gibt es eine Art Gebührenordung die festlegt was der Verwalter verlangen darf ?

Diese Klausel stand auch in all meinen Dokumenten. Auf Nachfrage beim Verwalter hat er jedes Mal bei einem Verkauf zugestimmt. Warum sollte er auch nicht? Frag ihn einfach.

Eine häufig verwendete Klausel...

Der Verwalter kann aber nur aus sehr wenigen Gründen seine Zustimmung verweigern -

wenn er z.B. Kenntnis davon hätte, dass der neue Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft nicht nachkommen kann

Unter Erstverkauf ist normalerweise der Verkauf der ETW's direkt nach der Fertigstellung des Hauses vom Bauträger an die ersten Eigentümer gemeint. Im Erstverkauf verkauft der Bauträger also die Wohnungen komplett an die (ersten) Eigentümer.