Energieberatung today?

7 Antworten

Hallo, sage deinen Nachbarn sie sollen auf jeden Fall in den nächsten 14 Tagen (das ist die gesetzliche Wiederrufspflicht) eine schriftliche Kündigung schicken. Diese Leute gehen sehr aggressiv ran (sie arbeiten auf provision) und tun alles um den Vertrag bei dem alten Lieferanten zu kündigen. Gleichzeitig sollten die Betroffenden den alten Lieferanten über die Haustürgeschäfte informieren. Im allgemeinen gilt: nichts rausgeben (keine zählernummer, VK Nummer, IBan nichts) und gleich wieder abwimmeln.

Ich vor knapp 2 Jahren durch eine Empfehlung auf das Unternehmen WEMA Energie gestossen. Damals noch mit Nachtstrom. Es wird ja seit Jahren Telefon und Energie an der Tür verkauft.Wenn es mal nicht passt dann haben wir Gott sei Dank das gesetzliche Widerrufsrecht. Die 14 Tage beginnen aber meines Wissens erst wenn Du eine Bestätigung über dein unterschriebenen Auftrag bekommst. Nicht wenn Du unterschrieben hast.

Also, besagte Nachbarin hat nun per Mail eine Widerrufsbestätigung von rwe erhalten in der ich zitiere steht "Ihren Widerruf haben wir fristgerecht erhalten (...) wunschgemäß werden wir Sie nicht mit Strom und Gas beliefern." Dann ist die Sache für sie doch erledigt, oder? Oder soll sie ihren aktuellen Anbieter über das alles informieren?

Hallo,Also ganz so schlimm wie hier teils dargestellt verhält es sich dann doch nicht. Wie immer gibt es solche und solche. Generell gilt, dass man durchaus skeptisch sein und spätestens bei der Unterschrift nochmals prüfen sollte, was man da unterschreibt. Strombelieferungsverträge sind nichts besonderes, und die meisten Menschen schließen diese anonym im Internet ab, ohne zu wissen, was das für ein Betrieb ist und wer dahinter steht (Und auch ohne zu wissen, was die Tarifkonditionen im Einzelnen sind)... Eine persönliche Beratung ist da meines Erachtens durchaus sinnvoller. Wenn also jemand vor eurer Tür steht: hört ihm erstmal zu! Nun zum Gegenstand: Wichtig sind der Arbeitspreis und der Grundpreis. Wenn beides günstiger ist, so sollte auch der Strom günstiger sein. Hier hilft es auch, sich gegebenenfalls im Internet anzuschauen, was das für ein Anbieter ist: ist er seriös, ein dicountanbieter, verlangt er Vorkasse (BLOSS NICHT!), Welcher Art sind die Beschwerden?Aufpassen muss man bei Vertragslaufzeiten von 1 -2 Jahren. Wer da etwas übersieht, steckt erstmal drin (man kann die AGBs ja 14 Tage lang studieren..das sollte ausreichen). Ach und zuguterletzt: Wenn der Energieberater mit einer Vollmacht um die Ecke kommt...überlegt es euch gut. Sowas kann gut sein, wenn der Herr/ die Frau seriös sind, denn dann welchselt er/sie euch jedes Jahr zum (nicht immer) günstigsten Anbieter. Ist er das nicht, springt ihr von Anbieter zu Anbieter und ihr seht bei euren Stromanbietern nicht mehr durch.Fazit: Ausrufe wie "Bloß nicht, die verarschen euch alle!" bringennur was, wenn man wirklich gar keine Ahnung von der Materie hat. Das Internet ist als Vertragsstiftende Alternative m.E. keinen deut besser. Von daher würde ich mir ein Angebot von Person zu Person immer anhören..dazu gibt es das Widerrufsrecht. Informationen aus dem Inet und von Freunden sollten das ganze dann absichern. GrüßeFriedemann

Hallo,

Also ganz so schlimm wie hier teils dargestellt verhält es sich dann doch nicht. Wie immer gibt es solche und solche. Generell gilt, dass man durchaus skeptisch sein und spätestens bei der Unterschrift nochmals prüfen sollte, was man da unterschreibt.
Strombelieferungsverträge sind nichts besonderes, und die meisten Menschen schließen diese anonym im Internet ab, ohne zu wissen, was das für ein Betrieb ist und wer dahinter steht (Und auch ohne zu wissen, was die Tarifkonditionen im Einzelnen sind)... Eine persönliche Beratung ist da meines Erachtens durchaus sinnvoller. Wenn also jemand vor eurer Tür steht: hört ihm erstmal zu!
Nun zum Gegenstand: Wichtig sind der Arbeitspreis und der Grundpreis. Wenn beides günstiger ist, so sollte auch der Strom günstiger sein. Hier hilft es auch, sich gegebenenfalls im Internet anzuschauen, was das für ein Anbieter ist: ist er seriös, ein dicountanbieter, verlangt er Vorkasse (BLOSS NICHT!), Welcher Art sind die Beschwerden?
Aufpassen muss man bei Vertragslaufzeiten von 1 -2 Jahren. Wer da etwas übersieht, steckt erstmal drin (man kann die AGBs ja 14 Tage lang studieren..das sollte ausreichen).
Ach und zuguterletzt: Wenn der Energieberater mit einer Vollmacht um die Ecke kommt...überlegt es euch gut. Sowas kann gut sein, wenn der Herr/ die Frau seriös sind, denn dann welchselt er/sie euch jedes Jahr zum (nicht immer) günstigsten Anbieter. Ist er das nicht, springt ihr von Anbieter zu Anbieter und ihr seht bei euren Stromanbietern nicht mehr durch.

Fazit: Ausrufe wie "Bloß nicht, die verarschen euch alle!" bringennur was, wenn man wirklich gar keine Ahnung von der Materie hat. Das Internet ist als Vertragsstiftende Alternative m.E. keinen deut besser. Von daher würde ich mir ein Angebot von Person zu Person immer anhören..dazu gibt es das Widerrufsrecht. Informationen aus dem Inet und von Freunden sollten das ganze dann absichern.

Grüße

Friedemann