Rücktrittsrecht?!?

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Vorsicht, das 14-tägige Rücktrittsrecht gibt es nur im Fernabsatz. Das hier ist aber kein Fernabsatz.

Ich würde das mal einem Anwalt vorstellen. Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet ca. 40 Euro. Dabei den Anwalt fragen, ob hier nicht eine Kündigung nach Werkvertragsrecht nach § 649 BGB möglich wäre. Für meine Begriffe handelt es sich hier nämlich um einen Werkvertrag. Und da die Tante bisher gar keine Leistungen erbracht hat und auch keine Aufwendungen hatte, könnte sie dabei ganz gut leer ausgehen. Vielleicht findet der Anwalt auch noch unwirksame Klauseln im Vertrag u.s.w.

Danke für die Antworten. Ich habe mich grad mit einer Dame unterhalten die in Sachen Rechtsfragen einfach Top ist, da sie sich seit Jahrzehnten damit beschäftigt. Ich solle mir keine sorgen machen, da ich jederzeit von einem Vertrag zurücktreten kann, auch wenn dies nicht in den AGB's steht u auch dann wenn der Vertrag "kein" Vertrag sondern eine Kundenvereinbarung ist. Ich habe nach Unterzeichnung 14 Tage zeit zurückzutreten. In Zukunft mache ich mein Kreuz nicht mehr so unbedacht. Egal wie seriös die Einrichtung aussehen mag.

Ich fürchte, die Dame hat dir mündlich was versprochen, um dich hinzuhalten und zu einer Unterschrift zu drängen. Du hast laut BGB kein Rücktrittsrecht, da es sich nicht im ein Online abgeschlossenen Vertrag handelt. Tut mir leid, aber da warst du sicher blauäugig. Auch wenn es jetzt schwer fällt, es wird nicht billiger - nutze die Leistung, die du vertraglich gebunden hast und zahl normal den Betrag / die einzelnen Behandlungen. Da was gegen machen zu wollen, wird dir nichts bringen. Du kannst nur daraus lernen.

es gibt kein Rücktrittsrecht von Verträgen die du in einem Laden abschließt, das gibts es nur bei online- oder Haustürgeschäften

Hab mich informiert, ich habe eine Frist von 14 Tagen zurückzutreten

ich hatte ein ähnliches Problem, die 14 Tage kannst du vergessen wenn es kein Haustürgeschäft war. Meine Sache ging vor Gericht und ich mußte einen Teil der Kosten tragen!