Sofort gleiche Stellenausschreibung nach Einstellung?

3 Antworten

Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, ist er gültig. Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht, man kann ihn nur noch kündigen.

Wenn ich es richtig interpretiere sprichst Du von einer Stellenausschreibung in der Zeitung: a) Könnte es sein, dass man zweimal geschaltet hat oder b) tatsächlich für dieselbe Aufgabe, wie "frigadello" meinte, noch jemand gesucht wird oder c) vielleicht in Erwartung, dass Du, aufgrund der Schwere der Aufgabe, in der Probezeit kündigst, vorausschauend einen Nachfolger parat hätten.

Wenn die Firma und du den Vertrag Unterschrieben haben ist er Gültig. Wahrscheinlich suchen sie noch jemand für die selbe Position.

Wann sollst du denn mit der Arbeit beginnen?

Wieviele stellen in der Anzeige sind den Ausgeschrieben?