Endet die Schulpflicht einer 18-Jährigen nach den mündlichen Abiprüfungen?

5 Antworten

Für NRW (andere Bundesländer dann ähnlich, da müsstest du dich erkundigen) sieht das so aus:

Die Vollzeit Schulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Unterricht/Schulpflicht/FAQ1/index.html

Das interpetiere ich dann so, dass die Schulpflicht für deine Tochter mit Schuljahresschluss 2019 endet. Wenn deine Tochter in 2020 Abitur macht, dann ist das schon über die Schulpflicht hinaus. Geht sie dann nach der mündlichen Prüfung, bevor die Abiturienten offiziell entlassen sind (die gehen sowieso vor Schuljahresende), dann kann sie eigentlich keine Schulpflicht verletzen.

Das wäre dann höchstens eine "moralische" Sache, sich schon aus Schulveranstaltungen auszuklinken.

Zur Sicherheit würde ich mich aber bei einer übergeordneten Stelle erkundigen, z.B. für den Regierungsbezirk Köln wäre das.

https://www.bildung.koeln.de/schule/schulen_koeln/schulaufsicht/index.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Diese Interpretation ist ziemlich interessant, geht sie doch dahin, dass Schüler, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber dennoch an einer Schule angemeldet sind, gehen können, wann sie wollen. Natürlich ist das nicht so. Ohne Abmeldung ist der Schüler zum Erscheinen an Pflichtterminen auch verpflichtet.

@LotAmadeus

Theoretisch könnte ein Schüler, der seine Schulpflicht erfüllt hat (z.B. wenn er in der 11 schon 18 Jahre wird), in der 12 jederzeit gehen. Er hat nur dann nicht das Abitur.

Wie das nach bestandenem Abitur in diesem Fall ist? Das würde mich interessieren, welche Pflichttermine das noch sind und was passiert, wenn diese Termine nicht eingehalten werden.

Ich halte es unabhängig davon für wichtig, dass bestimmte Dinge eingehalten werden: Abgabe der Bücher, Ausgabetermin der Zeugnisse, Abschlussfeier, Klassentrefffen, Abi-Gag.....

Aber hier wurde nach der rechtlichen Seite gefragt.

@Nadelwald75

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Ein Schüler, der an einer Schule angemeldet ist, kann nicht 'jederzeit' gehen. Er kann sich lediglich jederzeit abmelden. Das ist ja wohl ein Unterschied! Zeugnistage sind Schultage, was auch sonst?

Ich denke nicht. Fragt in der Schule nach.

Ich hatte gerade schon mal geantwortet, aber es wurde wohl nicht veröffentlicht. Also noch mal:

Danke an Alle!

Es ist so, dass nach dem Bestehen der letzten mündlichen Prüfung die Verpflichtung endet, die Schule weiter zu besuchen.

Dass unsere Tochter nicht an der akademischen Feier und dem anschließenden Abi-Ball teilnimmt, stand für uns gar nicht zur Debatte. Ich finde den Hinweis von "Ottavio", dass eine Nichtteilnahme ein "unkollegiales Verhalten gegenüber den Mitschülern" darstellt, absolut berechtigt, hatte ich aber in meiner Frage nicht in Erwägung gezogen.

In diesem Sinne: Schöne Sommerferien

Die Schulpflicht verletzt sie nicht, Sie verletzt nur ihre Vertragspflicht gegenüber der Schule. Und sie verhält sich unkollegial gegenüber den Mitschüler-inne-n, wenn sie an der Abiturienten-Entlassungsfeier nicht teilnimmt. Das ist so, wie wenn man an einem sportlichen Wettkampf teilnimmt, aber die Siegerehrung schwänzt.

Ich kenne die Schule nicht, bin aber ziemlich sich, sagen zu können dass für die Abiturient-inn-en nach der mündlichen Prüfung kein Unterricht mehr stattfindet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du weißt aber schon dass in den meisten Bundesländern die letzten Prüfungen im Mai sind und der Abi Ball und Zeugnis Ausgabe im Juni/Juli sind? Ich kenne ganz viele (inkl mir) die in der Zeit verreist sind.

@NoLies

Ja. Die Zeugnisausgabe erst im Juli hat den Sinn, dass dann die Eltern für den Monat Juli noch Kindergeld beziehen können.

Der Abiball ist Sache der Abiturent-inn-en.

@Ottavio

Und was hat das jetzt damit zu tun? Und die Eltern beziehen auch weiter Kindergeld wenn das Kind noch Studiert oder eine Ausbildung macht. Also dieser Punkt tut nichts zur sache.

@NoLies

Erstmal fällt das Kindergeld mit Ende des Schuljahres flach. Wenn das Kind innerhalb von vier Monaten danach ein Studium oder eine Ausbildung beginnt, wird es für die Pause nachgezahlt (!). Und wenn nicht ?

@NoLies

Danke für den Spiegelartikel. Ebene darum geht es, es steht da ja drin: 30% machen nach dem Abitur erst mal eine Pause, die Mehrheit davon wohl länger als vier Monate. Gründe sind u.a., wie man leicht nachlesen kann und sicher auch aus Erfahrung weiß, dass man eine Wartezeit überbrücken muss wegen des nc oder dass man ins Ausland gehen will, um noch eine Sprache zu lernen, Spanisch z.B. - oder sinnvollerweise beides.

Mit den anderen Bundesländern hat das herzlich wenig zu tun, die meisten haben viel später Sommerferien als gerade Nds. Dort fangen die meistens schon im Juni an, und wenn sie wie in diesem Jahr in den ersten Julitagen anfangen, gibt es eigentlich keinen anderen plausiblen Grund, die Abientlassungsfeier nicht eine Woche früher im Juni zu zelebrieren.

@Ottavio

Du kommst hier immer mehr von der Frage ab. Also nochmal: was hat das mit dem Thema zu tun?

Das ist so leider nicht richtig. Zumindest in Niedersachsen sind nach den mündlichen Prüfungen noch verschiedene Pflichttermine für die Abiturienten, zum Beispiel liegt in diesem Zeitraum die Mitteilung der Klausurnoten und die verbindliche Meldefrist für Nachprüfungen. Die Schüler sind Schüler bis zur Ausgabe der Abiturzeugnisse.

Ich stimme Dir im Übrigen zu, dass es sehr fragwürdig ist, seine Tochter um die Erfahrung der Entlassungsfeier zu bringen.

@LotAmadeus

Die Nachprüfungen sind für mich Teil der mündlichen Prüfungen, das heißt, diese sind erst abgeschossen, wenn auch jene abgeschlossen sind.

@Ottavio

Okay, ich kenne das Brauchtum in anderen Bundesländern nicht, es mag Länder geben, in denen das alles zwei Wochen vor den Ferien bereits durch ist. Ich habe die Intention des Fragestellers anders interpretiert.

Nein und wenn sie alle Prüfungen schaffte und den Abschluss schon hat, dann kann sie ruhig die eine Woche schwänzen. Klar sollte man nicht schwänzen sagt man immer aber in diesem Fall geht das in Ordnung und ich nenne das grünes Schwänzen. Selbst du bzw. Sie sehen das als Mutter ein. Blöd wirds nur wenn sie in einem Fach nicht durchkommt und eine Nachprüfung oder so hätte. Dann weiß ich nicht wie das bei euch in DE ist, ob sie da extra an einem Tag kommen muss oder nicht.

Jedenfalls verstehe ich nicht warum man nach den schriftlichen und mündlichen Prüfungen noch Schule hat bei euch oben in DE. Bei uns AT hat man nach der mündlichen Matura seine Ruhe, außer man ist wo durchgefallen aber dann muss man auch erst im Herbst ran. Das einzige was nach der mündlichen Matura kommt, ist die Maturafeier aber dazwischen hat man komplett frei. ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung