Wie passen Zeiträuber mit das Recht auf Lernen verwirkt zur Schulpflicht?

6 Antworten

Das sind die üblichen Spielchen, mit denen man zu vernebeln versucht, dass es in der Schule einzig und allein um Gehorsam geht. Ginge es tatsächlich um das Recht aufs Lernen, würde a) der Lernende über den Lerninhalt selbst bestimmen und b) hätte er das Recht, von diesem Recht auf das Lernen keinen Gebrauch zu machen.

Nein, es geht darum: Tu, was ich Dir sage, sonst hat das negative Konsequenzen. So war das, als vor gut 300 Jahren in Preußen den Schulzwang eingeführt wurde und so ist es heute immer noch. Das ist das Wesen der Schule. Deshalb haben sich nur die Methoden zur Durchsetzung des Gehorsams geändert. Der Erziehungsauftrag steht immer noch in alles 16 Schulgesetzen der Bundesländer. Erziehung zu Gehorsam.

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Gruß Matti

 - (Schule, Schulpflicht)

So sehe ich das leider auch.

Der "zeitweilige Ausschluss vom Unterricht" ist in den Schulgesetzen der Länder üblicherweise eine Ordnungsmaßnahme.

Hier liegt letztlich ein Zielkonflikt vor, wobei der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule der Vorrang vor der Erfüllung der Schulbesuchspflicht eingeräumt wird.

Man könnte auch sagen: Die Interessen der Mitschüler auf ungestörten Unterricht werden höher bewertet als das Recht des Störers auf Teilnahme am Unterricht.

Ja, das ist eine Erziehungsmaßnahme - wenn auch eine sehr strengen - und das dürfen die Schulen sehr wohl machen.

Also geh auch du deiner Erziehungspflicht nach und bläu deinem Sprössling vernünftige Marnieren ein damit es nicht so weit kommt.

Mach ich dauernd, kam bis jetzt auch nicht vor. Denke da nur oft drüber nach, das es irgendwie widersinnig ist.

@Mashoud09

Ist es nicht. Es soll den Blick eher darauf richten, dass wir sehr priviligiert sind wenn wir am Unterricht teilnehmen dürfen und so viel Bildung wie hierzulande erfahren dürfen.

Auch wenn viele Kinder es als lästige Pflicht ansehen zur Schule gehen zu müssen.

@MaryLynn87
... wenn wir am Unterricht teilnehmen dürfen ...

Lüge Dir doch nicht in die eigene Tasche. Minderjährige müssen am Unterricht teilnehmen. Dürften sie, dann dürften sie auch "Nein" sagen.

@Kuhlmann26

Ich will damit doch nur sagen, dass Kinder die Schule nicht als bösen Zwang ansehen sollten.

@MaryLynn87

Es ist aber einer und es ist wenig sinnvoll den Kindern vorzuschreiben, was sie denken sollten.

Schau in das Schulgesetz eures Bundeslandes.

Da steh auch etwas über Unterrichtsauschluss drin.

Im Übrigen solltest du als Elternteil auch dafür segne., das deine Kinde im Unterricht nicht stören, damit sie solche "Zeiträbuer" nicht bekommen.

Die Idee mit den Zeiträubern finde ich super, ist aber wahrscheinlich nur in der Grundschule effektiv, älteren wäre es egal! Und ja, die Kinder sind trotzdem verpflichtet, in die Schule zu kommen. Einen größeren Ausfall werden die Lehrer schon nicht zulassen! Es betrifft ja sicher auch nur ganz wenige, die sich nicht dran halten.