FSJ trotz Berufsschulpflicht?

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Hallo, auch wenn das Thema über ein Jahr alt ist, möchte ich noch antworten. Die Schulpflicht ist erst beendet, wenn man 12 jahre die allgemeinbildende Schule besuchte oder ein Jahr eine Berufsschule (§§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)). Das kann im extrem Fall bedeuten, dass jemand nach der 8. Klasse mit 14 die Schule verlässt, dann ein Jahr die Berufsschule besucht und somit mit 15 keine Schulpflicht mehr hat. Andererseits sind die, die die vollen 12 Jahre Schule besuchen fast immer 18 oder 19, je nach Einschulungsalter. Jetzt nochmal auf die Frage kommend bedeutet das in deinem Fall, dass du noch Schulpflichtig bist und daher eine Schule besuchen MUSST (außer die ruht z.B. Aufgrund einer Erkrankung) Berufsschulen MÜSSEN dich also aufnehmen, nur in welchen Bereich du eingesetzt wirst kannst du dann nicht mehr aussuchen, je nachdem wo gerade Platz ist. FSJ scheidet ebenfalls aus, da nach §2 Abs.1 JFDG die Schulpflicht erfüllt sein muss. Wie man es auch dreht und wendet, du musst zur Schule. Vieleicht ist die Antwort ja noch für Jemanden hilfreich.