Elterngeldberchnung
Ergibt sich nun die Elterngeldberechnung aus dem Einkommen der letzten ??? Monate oder aus dem Grundlohn? Wenn ich als Dauernachtwache arbeite dann kann mir doch nicht einfach nur der Grundlohn berechnet werden...für was arbeite ich dann im Nachtdienst wenn einem ein Lohn berechnet wird für welcher dem eigentlichen Einkommen garnicht entspricht???Dann ist man ja als Schichtdienstler voll im Nachteil!!!!Oder seh ich da was falsch???
2 Antworten
das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettolohn (inzwischen aus dem Bruttolohn minus pauschaler Abzüge,kommt aber letztendlcih fast aufs selbe hinaus) der letzten 12 Monate vor Geburt. Achtung: Monate mit Mutterschaftsgeldbezug zählen hierfür nicht mit, i.d.R. zählen also der Monat der Geburt plus der davor nicht mehr mit (Bsp: Kind kommt im März14, du bekommst ab Feb14 Mutterschaftsleistungen, dh als Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld zählen Feb13-Jan 14. Und natürlich wird dein Realeinkommen berücksichtigt, also inklusiver aller Zuschläge.
Es wird der Nettoverdienst der letzten 12 Monate berücksichtigt. Also auch sämtliche Zuschläge. Von daher ist auch ein Wechsel der Lohnsteuerklasse zu überdenken (sofern Du verheiratet bist): Von 5 auf 4 oder 3 oder 4 auf 3 bringt ne ganze Menge Netto, die sich dann positiv auf das Elterngeld auswirken.
Richtig, bringt aber nur was, wenn man das mind. 7 Monate vor Geburt macht.. weil seit Jan13 die Steuerklasse genommen wird, die in der überwiegenden Zahl der Monate angewandt wurde.