Bei Krankheit in Minusstunden rutschen?

6 Antworten

durch krankheit oder urlaub kann man nicht minusstunden erzeugen- du schuldest deinem arbeitgeber nichts, wenn du krank bist oder urlaub hast, das ist man den ganzen tag.

sprich mit dem betriebsrat. wegen der lohnfortzahlung im krankenfall kannst du dich auch beim vdk beraten lassen. das ist ein verein, der in allen rechtlichen fragen rund um erkrankung berät. kostet aber 54 euro jahresbeitrag.

Schau mal in §4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes:

"(1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen."

Die regelmäßige Arbeitszeit ist das, was du an einem Krankheitstag eigentlich (=regelmäßig) zu arbeiten hättest. Dein Arbeitgeber rechnet wohl mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit. Das ist aber Unsinn.

Wenn er sich nicht durch den Gesetzestext überzeugen lässt, sollte er sich mal im Arbeitrecht schulen lassen. Falls er das nicht einsieht, könnt ihr ihn ja mal ins Grübeln bringen, indem ihr ihm mehrmals AU-Bescheinigungen für die Freiwochen vorlegt. Nach seiner Rechnung müsste er euch dann ja Überstunden gutschreiben. Wenn er dann nicht ins Nachdenken kommt......

den §3 Entgeldfortzahlungsgesetz! Aber daraus werde ich nicht wirklich schlau.

Der § 3 regelt nur den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Dir wäre jetzt der § 4 EFZG von Bedeutung.

In diesem § 4 wird die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts geregelt. Ich versuche mal das einfacher zu erklären.

Wenn es im Betrieb Schichtpläne vorab gibt und Du laut Schichtplan nächste Woche 7 Nächte arbeiten musst, muss der AG Dir im Krankheitsfall genau diese Stunden bezahlen, für die Du eingetragen warst. Das nennt sich Entgeltausfallprinzip. Es muss so bezahlt werden als hätte man gearbeitet. Das trifft auch auf Zuschläge und Überstunden zu. Bei geplanten Schichten mit Zuschlägen und geplanten Überstunden muss auch das bezahlt werden.

Umgekehrt muss der AG bei einer Krankheitswoche mit nur drei geplanten Arbeitstagen auch nur diese drei bezahlen, selbst wenn der AN eine ganze Woche krank war. Auch hier greift das Entgeltausfallprinzip: Es wird bezahlt als hätte man gearbeitet.

So können während einer Arbeitsunfähigkeit auch keine Minusstunden entstehen.

Vielen Dank für deine Antwort!

Nun noch eine Frage!

Ich habe ja 10-12 Stunden, je nachdem! Bin eine 25 St/ Wo. Kraft!

20 Tage im Jahr Urlaub habe ich, a´5 Stunden! Das heißt für ca. eine Nachtschicht brauche ich ja schon 2 Urlaubstage. Wenn ich eine Woche Urlaub habe muss ich mir dann direkt in meiner frei Woche auch Urlaub nehmen, damit ich nicht ins Minus rutsche.... So ein Mist, so was habe ich ja noch nie erlebt. Aber dies wird dort schon seit Jahren so gehandhabt!!!!

@nocipa

Wenn Du für eine freie Nachtschicht zwei Urlaubstage einsetzen musst, ist das nicht richtig. Urlaub benötigst Du für eine Schicht und nicht dafür, dass diese an einem Tag anfängt und am Folgetag endet. Eine Schicht = ein Urlaubstag.

Frag mal nach der rechtlichen Grundlage nach der für einen Schichtausfall zwei Urlaubstage berechnet werden. Das wird Dir der AG nicht belegen können weil es nicht rechtens ist.

Wende dich an Verdi/Gewerkschaft.

Ja, dafür ist die Verdi zuständig.