Wie berechnet sich das Elterngeld bei Schichtdienst

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Hallo Andre. Die Schichtzuschläge sind leider nicht Teil des Einkommen, welches Basis für das Elterngeld ist. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld hat sich am 01.01.2013 auch geändert. Heute rechnet man grob gesagt so: Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (ohne Schichtzuschlag, ohne Sonderzulagen) abzüglich 21% SV Kosten macht Elterngeldgrundlage. Davon 65% abzüglich Werbekostenpauschale macht dann das Elterngeld. Du findest im Internet einige Rechner dazu: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner