Elterngeld beziehen & selbstständig Arbeiten. Bilanz oder Einnahme-Überschussrechnung?
HAllo,
meine Frage betrifft die Zeit, in der ich Elterngeld bezog aber dennoch Geld verdiente. Selbstständig. Zur endgültigen Berechnung wird ein Nachweis gefordert, der § 4Abs.3 EstG entspricht.
Dies ist doch eine Einnahme Überschussrechnung, (?) Die Voraussetzungen (Umsatz<500 000, Gewinn<50 000,nicht im Handelsregister) passen. Würde ich diese Art der Gewinnermittlung machen, käme ein BETRÄCHTLICHES MINUS raus, womit ich ja kein Einkommen nach der Geburt meines Sohnes gehabt hätte und auch nicht rückzahlen müsste.
Würden wir bilanzieren, hätten wir ein kleines Plus, was bedeutet ich muss Elterngeld zurückzahlen. Aber wenn ich dem Brief der EG Stelle folge leiste, dann wäre doch eine Einnahme Überschussrechnung ok? oder wie?
mein Steuerberater ist diese Woche weg, daher frag ich mal hier das kompetente Netz von Gutefrage.de
Was kann/darf ich denn jetzt machen? Arbeitszeit<30h und weniger als 75% des Einkommens vor Geburt passt auch...
danke
und nochwas zum Ablauf: die Stichtagsbezogene Gewinnermittlung (für den Fall, dass ich die Variante Bilanz nehmen muss) ergibt einen Betrag, den ich dann durch 12 teile um mein monatliches Einkommen nach der Geburt zu berechnen? Und dieses wird wiederum mit dem Einkommen vor Geburt verrechnet, der Betrag wird neu berechnet als Einkommen und am Ende kommt raus, dass ich pro Monat x EG bekam aber nur y hätte bekommen dürfen???
2 Antworten
An dem Problem arbeite ich auch seit geraumer Zeit ;) Also es wird eine EÜR gefordert keine Bilanz, hat wohl den Grund dass das Amt ja sehen will was du/ihr in den entsprechenden Lebensmonaten zum Leben habt. Nicht was mit diversen Rückstellungen und Abgrenzungen usw theoretisch aufm Papier stehen könnte. Die nachträgliche endgültige Berechnung wird auch nach MONATEN vorgenommen und nicht kumuliert durch 12!
Da bastel ich auch gerade dran, denn es tauscht hier das Problem auf, dass ein Monat mal 800 im MINUS steht und dann wieder ein Monat 800 im PLUS! Die 800 PLUS werden dann als Einkommen gerechnet und die 800MINUS nur als NULL! Die verrechnen das dann nicht , ich bin hier im Widerspruch , aber das solltet ihr auch gut beachten, dass kumuliert MINUS nicht gleich MINUS fürs Amt heißt!
Also es reicht fürs Amt ganz einfach nen "Zettel" auf dem du deine Geldeingänge notierst und deine Ausgänge nach Monaten... da das Baby tendenziel wohl nicht am 1. des Monats geboren ist wird das Monatsergebnis immer anteilig genommen. z.B. für 10.9. geboren immer 10/30 bzw 10/31 und der Rest dann zum nächsten Monat (ich hoff das is zu verstehen gar nich so einfach sowas zu erklären ) ;)
ok wenn ihr bilanzierungspflichtig seid dann kann es gut sein dass eure Bilanz in Ansatz gebracht wird wobei monatlich ja vom grunde genommen nur eine BWA erstellt wird und die Bilanz am Jahresende fürs Finanzamt, ich hoffe ihr könnt die Angelegenheit zu euren gunsten klären bei mir gibts noch keine positiven Ergebnisse :(
Einnahme-Überschuß Rechnung, denke ich auch. Wenn Du bilanzierungspflichtig wärest, hätte man Dir das sicher deutlicher mitgeteilt. Dein Steuerbearter kanns im Nachhinein dann auch nochmal korrigieren, noch mußt Du ja sicher ncihts abgeben.
Hallo riomyra & danke
habe mit meiner Steuerberaterin gesprochen- Sie meinte, dass ich eine Bilanz machen muss, da ich dem Finanzamt auch eine Bilanz abgebe..... und am Ende muss eine "schwarze Null rauskommen..."
dein Beispiel mit denn +/- 800€ ist aber auch der Wahnsinn....unglaublich.
Mal sehen was noch alles abgeschrieben werden kann....dieser Umstand! das ist regelrecht ungerecht. dir viel Erfolg!