Elterngeld beziehen & selbstständig Arbeiten. Bilanz oder Einnahme-Überschussrechnung?

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An dem Problem arbeite ich auch seit geraumer Zeit ;) Also es wird eine EÜR gefordert keine Bilanz, hat wohl den Grund dass das Amt ja sehen will was du/ihr in den entsprechenden Lebensmonaten zum Leben habt. Nicht was mit diversen Rückstellungen und Abgrenzungen usw theoretisch aufm Papier stehen könnte. Die nachträgliche endgültige Berechnung wird auch nach MONATEN vorgenommen und nicht kumuliert durch 12!

Da bastel ich auch gerade dran, denn es tauscht hier das Problem auf, dass ein Monat mal 800 im MINUS steht und dann wieder ein Monat 800 im PLUS! Die 800 PLUS werden dann als Einkommen gerechnet und die 800MINUS nur als NULL! Die verrechnen das dann nicht , ich bin hier im Widerspruch , aber das solltet ihr auch gut beachten, dass kumuliert MINUS nicht gleich MINUS fürs Amt heißt!

Also es reicht fürs Amt ganz einfach nen "Zettel" auf dem du deine Geldeingänge notierst und deine Ausgänge nach Monaten... da das Baby tendenziel wohl nicht am 1. des Monats geboren ist wird das Monatsergebnis immer anteilig genommen. z.B. für 10.9. geboren immer 10/30 bzw 10/31 und der Rest dann zum nächsten Monat (ich hoff das is zu verstehen gar nich so einfach sowas zu erklären ) ;)

Hallo riomyra & danke

habe mit meiner Steuerberaterin gesprochen- Sie meinte, dass ich eine Bilanz machen muss, da ich dem Finanzamt auch eine Bilanz abgebe..... und am Ende muss eine "schwarze Null rauskommen..."

dein Beispiel mit denn +/- 800€ ist aber auch der Wahnsinn....unglaublich.

Mal sehen was noch alles abgeschrieben werden kann....dieser Umstand! das ist regelrecht ungerecht. dir viel Erfolg!

@onefineday

ok wenn ihr bilanzierungspflichtig seid dann kann es gut sein dass eure Bilanz in Ansatz gebracht wird wobei monatlich ja vom grunde genommen nur eine BWA erstellt wird und die Bilanz am Jahresende fürs Finanzamt, ich hoffe ihr könnt die Angelegenheit zu euren gunsten klären bei mir gibts noch keine positiven Ergebnisse :(

Einnahme-Überschuß Rechnung, denke ich auch. Wenn Du bilanzierungspflichtig wärest, hätte man Dir das sicher deutlicher mitgeteilt. Dein Steuerbearter kanns im Nachhinein dann auch nochmal korrigieren, noch mußt Du ja sicher ncihts abgeben.