Elterngeld-Bemessungszeitraum bei Arbeitsfreistellung für Fortbildung?

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Also eine (unbezahlte) berufliche Weiterbildung sorgt nicht für eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes. Das ist quasi Privatvergnügen.

Es gibt nur sehr wenige Gründe um den Bemessungszeitraum zu verschieben und die sind im Gesetz abschließend aufgezählt:

Wenn man

  1. im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat
  2. während der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat,
  3. eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war, oder
  4. Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Mai 2011 geltenden Fassung oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes oder Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz geleistet hat

Weitere Gründe gibt es nicht und es gibt auch kein Ermessen. Der Gesetzgeber ist hier sehr explizit vorgegangen.

Beraten lassen kannst du dich bei der zuständigen Elterngeldstelle. Die findet du unter:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html

wenn du unten deine Postleitzahl eingibst.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hoffe ich zu mindest, dann bist du in dieser Zeit dienstfrei ohne Gehalt gestellt, das heißt, wenn dem so ist, dass du deine Sozialversicherung über diese Zeit freiwillig weiterführen musst und dann geht das wieder Nahtlos in die alte Versicherungsform über.

Jetzt ist dann nur die freiwillige Krankenversicherung (billigere Prämie)notwendig, die fehlenden Beitragsmonate im Rahmen der Rentenversichrung die kannst du dann später nachkaufen.