Elterngeld-Bemessungszeitraum bei Arbeitsfreistellung für Fortbildung?
Hallo Zusammen,
ich (w) mache aktuell meinen Techniker in Maschinenbau auf einer staatlichen Abendschule (München) und werde ab September das letzte Jahr in Vollzeit machen, Abschluss somit Juli 2019. Während dieser Zeit bleibe ich bei meinem AG angestellt, bekomme jedoch kein Gehalt aber werde nach dem Abschluss wieder meinen Stelle aufnehmen können. Angenommen ich werde während der Zeit ohne Verdienst schwanger, fällt diese Zeit genau in die 12 Monate des Elterngeldberechnungs-Zeitraums. Wird dieser Zeitraum aufgrund beruflicher Fortbildung ausgeklammert?
Fast schon traurig, dass man so etwas überlegt, aber leider ist insbesondere für Frauen der Spagat Karriere - Familie noch immer nicht so einfach :(
Bei welchen Einrichtungen oder Stellen kann ich mich eigentlich zu diesem Thema beraten lassen?
2 Antworten
Also eine (unbezahlte) berufliche Weiterbildung sorgt nicht für eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes. Das ist quasi Privatvergnügen.
Es gibt nur sehr wenige Gründe um den Bemessungszeitraum zu verschieben und die sind im Gesetz abschließend aufgezählt:
Wenn man
- im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat
- während der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat,
- eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war, oder
- Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Mai 2011 geltenden Fassung oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes oder Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz geleistet hat
Weitere Gründe gibt es nicht und es gibt auch kein Ermessen. Der Gesetzgeber ist hier sehr explizit vorgegangen.
Beraten lassen kannst du dich bei der zuständigen Elterngeldstelle. Die findet du unter:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html
wenn du unten deine Postleitzahl eingibst.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hoffe ich zu mindest, dann bist du in dieser Zeit dienstfrei ohne Gehalt gestellt, das heißt, wenn dem so ist, dass du deine Sozialversicherung über diese Zeit freiwillig weiterführen musst und dann geht das wieder Nahtlos in die alte Versicherungsform über.
Jetzt ist dann nur die freiwillige Krankenversicherung (billigere Prämie)notwendig, die fehlenden Beitragsmonate im Rahmen der Rentenversichrung die kannst du dann später nachkaufen.