Elterngeld/Elternzeit nach dem Referendariat (Beamtin auf Widerruf)
Hallo, folgende Frage habe ich an euch:
Zur Zeit befinde ich mich im Vorbereitungsdienst und bin somit angehende Grundschullehrerin. Mein Referendariat hat am 01.08.13 begonnen und läuft bis zum 31.01.2015. Wir möchten unbedingt Nachwuchs und hätten am liebsten schon gestern als heute losgelegt ;-) Da ich ja als Beamtin auf Widerruf eingestellt bin und einen monatlichen Anwärterbezug bekomme, habe ich wohl Anspruch auf Elterngeld bzw. Elternzeit. Wie ist es denn, wenn ich Anfang des Jahres schwanger werden würde und somit dann ca. im Herbst ein Kind bekomme? Dann habe ich ja - unter der Voraussetzung, dass es mir gut geht und ich bis 6 Wochen vor der Entbindung arbeite - mindestens 12 Monate Gehalt bezogen und daraus errechnet sich dann mein Elterngeld, stimmt's? Wie wäre es denn, wenn ich das Kind nach dem 31.01.2015 erst bekomme und nach dem Referendariat keine Stelle bekomme. Dann habe ich ja 18 Monate Gehalt bezogen, wäre aber zur Zeit der Geburt arbeitslos. Wie berechnet sich das Elterngeld dann?
Fragen über Fragen... Leider ist das Elterngeld so gar nicht mein Gebiet und nun hoffe ich auf euch :-)
Vielen Dank im Voraus!!!!
2 Antworten
Es werden immer die 12 Monate vor Geburt/Beginn Mutterschutzfrist zu Grunde gelegt. Sind da Monate ohne Erwerbseinkommen dabei, senkt das das durchschn. monatl. Entgelt und somit das Elterngeld. Man kann die Monate ohne Erwerbseinkommen auch nicht "auffüllen" oder so...man hat dann eben Pech gehabt.
Ok. Danke :-)
Hallo,
auch theoretische Fragen (was wäre wenn?) kann man direkt der Elterngeldstelle stellen. Auch Schwangerschaftsberatungsstellen haben in diesem Bereich meist gute Sachkenntnisse.
Auf jeden Fall auch frühzeitig über die Krankenversicherung von Neugeborenen informieren: Versicherung über Vater oder Mutter, evtl. kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V möglich, bei einer privaten Krankenversicherung sind oft nur die Tarife des betreffenden Elternteils möglich (Reha/Kur, Hilfsmittel, Zahnspange ...)
Bei Fragen am besten hier Kommentar einstellen.
Gruß
RHW