Elterngeld/Elternzeit nach dem Referendariat (Beamtin auf Widerruf)

2 Antworten

Es werden immer die 12 Monate vor Geburt/Beginn Mutterschutzfrist zu Grunde gelegt. Sind da Monate ohne Erwerbseinkommen dabei, senkt das das durchschn. monatl. Entgelt und somit das Elterngeld. Man kann die Monate ohne Erwerbseinkommen auch nicht "auffüllen" oder so...man hat dann eben Pech gehabt.

Ok. Danke :-)

Hallo,

auch theoretische Fragen (was wäre wenn?) kann man direkt der Elterngeldstelle stellen. Auch Schwangerschaftsberatungsstellen haben in diesem Bereich meist gute Sachkenntnisse.

Auf jeden Fall auch frühzeitig über die Krankenversicherung von Neugeborenen informieren: Versicherung über Vater oder Mutter, evtl. kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V möglich, bei einer privaten Krankenversicherung sind oft nur die Tarife des betreffenden Elternteils möglich (Reha/Kur, Hilfsmittel, Zahnspange ...)

Bei Fragen am besten hier Kommentar einstellen.

Gruß

RHW