Wenn man Elterngeld bezieht, kann man nebenher einie Minijob (max 450€) oder eine Übungsleitertätigkeit OHNE Abzug/Anrechnung auf das Elterngeld tätigen?

2 Antworten

es ist ein unterschied, ob du im normalen job nebenbei einen minijob ausübst, oder das machst, wenn du staatliche leistungen beziehst.

wenn ein arbeitgeber einem mitarbeiter den verdienst aus einem nebenverdienst vom gehalt abziehen würde, hätte er eine hübsche klage am hals.

das elterngeld ist je gerade dafür gedacht, dass man sich frei von den belastungen eines jobs um das kind im ersten lebensjahr kümmern kann. dabei doch woanders arbeiten zu gehen, da würde ich sogar eine anrechnung für gut heißen

Jegliches Erwerbsinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet, auch MInijobs etc.