Elster Steuererklärung - ist das Protokoll rechtsverbindlich und Mitwirkungsnachweis?

5 Antworten

Damit ist die Sache erledigt,schon allein durch ELSTER

Der Ausdruck des Übertragungsprotokolls bzw. der komprimierten Steuererklärungen ohne Authentifizierung sind nicht rechtsverbindlich, da auch die übermittelten Daten nicht rechtsverbindlich sind - für die Rechtsverbindlichkeit der Steuererklärungen bedarf es der eigenhändigen Unterschrift auf der beim Finanzamt einzureichenden komprimierten Steuererklärung - nur auf diesen Zugang in Papierform kommt es beim Finanzamt an.

Ausnahme stellt die authentifizierte Übermittlung der Steuererklärung dar. Diese ist mit der Übermittlung beim Finanzamt dann rechtsverbindlich eingegangen; das kann dann auch durch das Übertragungsprotokoll nachgewiesen werden.

Hast Du die Steuererklärungen mit qualifizierter Signatur übermittelt?

Wenn ja, ist die Sache erledigt.

Wenn nein, musst Du noch die ELSTER. Steuererklärungen an das Finanzamt senden.

Das müsste sich aber aus den Protokollen ergeben.

Das war auch meine Meinung. Dummerweise ist das FA da ganz anderer meinung :-(

Ja mit qualifizierter Signatur mittels Zertifikat sie Abtei.

Helmuthk  21.04.2016, 08:39

Diese Antwort ist aber völlig unverständlich.