Entfernungspauschale verändert sich durch Umzug. Wohnsitz-Ummeldebeleg ans Finanzamt schicken?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich gehe davon aus, dass du kenntnis davon hast deine umzugskosten in diesem fall als werbungskosten von der steuer abzusetzen (kosten für die wohnungssuche, anzeigen, umzugskosten, trinkgelder für helfer ect. ect.). unabhängig davon hast du in der steuererklärung die möglichkeit mehrere entfernungen zur arbeitsstelle einzugeben, musst das feld nur aufklicken. gibst halt an Januar 20 tage x 50km und februar-dezember 210 tage x 20 kilometer oder so.

Schlechtes Beispiel - für 30 km weniger Entfernung beteiligt sich "das Finanzamt" noch lange nicht am Umzug!

@ErsterSchnee

dieses ewige halbwissen einiger user stinkt zum himmel!

@maxmuster1

Stimmt, dann laß es doch einfach!

Brauchst Du weder noch. Es reicht, wenn Du das in der Erklärung entsprechend angibst, also quasi zweimal Werbungskosten Wohnung/Arbeitsstätte.