Elektogeräte Küche, aber veraltete Stromleitung, wie lösen?

Sicherung Küche - (Mietrecht, Elektrik) Sicherungskasten Flur - (Mietrecht, Elektrik) Sicherungen Keller - (Mietrecht, Elektrik)

5 Antworten

Wenn Mieter auf eigene Kosten die Stromversorgung fachgerecht verbessern, oder gar erneuern, dann wird bei einem Auszug sicher kein Rückbau vom Vermieter zu verlangen sein. Das wäre "unverhältnismäßig". So was ist aber eine bauliche Veränderung, der Vermieter müsste die Genehmigung dazu erteilen. Bevor der das tut, wird er wahrscheinlich eher eine Modernisierung vorschlagen und durchführen und 11 Prozent der Investition auf die Miete aufzuschlagen.

Es kann hier auch der Fall sein, dass womöglich gar keine ausreichende Stromversorgung vorliegt, weil die Sicherung rausfliegt. Sowas müsste der Vermieter beheben, weil ein Mindeststandard gegeben sein muss. Zusammenfassend gut beschrieben ist das Problem hier:

http://www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Stromversorgung/Stromversorgung-der-Wohnung-reicht-fuer-Elektrogeraete-nicht-aus-E2705.htm

Solange Eure Elektroausstattung so funktioniert, wie beim Einzug 2001, könnt ihr den Vermieter zu nichts verpflichten. Weder zu einem E-Check, noch zu einer Modernisierung der E-Anlage. Auch beim Vermieter liegt das Geld nicht so rum.

Sofern die Modernisierung gemäß dem Angebot des Elektrikers zu machen ist, lasst Euch vom Vermieter wenigstens die Genehmigung dazu erteilen. Gegen eine Modernisierung auf Eure Kosten könnte er doch nichts haben, oder?

Das Küchenangebot liest sich jetzt nicht so, als wäre das eine Küche vom Sonderangebots-Wühltisch. Da hat sich nun ein Planer viel Arbeit gemacht und ein Angebot ausgearbeitet, das ihm sein Weihnachtsgeld sichert. Da er zum Jahresende hin viele Anfragen hat, muss er im Preis nicht unbedingt groß entgegen kommen. Dabei haben die meist eine sehr hohe Marge. Das konnten wir schon feststellen, als wir zwei gut ausgestattete Küchen von zwei Studios angeboten bekommen haben. Rein zufällig, wenn auch erst verschleiert, konnten wir erfahren, dass das ein und dieselbe Küche vom gleichen Hersteller war. Es war höchst erstaunlich, wie plötzlich der Preis fiel, als man die Anbieter mit dem jeweils anderen Angebot konfrontierten.

Nun ist die Frage: Wieviel ist es dem Küchenstudio wert, Euren Auftrag in diesem Jahr noch zu bekommen? Wenn da gar nichts mehr geht, verschiebt ihr den Kauf auf nächstes Jahr. Wenn so etwa im Februar oder März die Nachfrage gefallen ist, kommt man vielleicht eher wieder preislich entgegen.

Holt Euch unbedingt noch ein Angebot eines anderen Studios zum Vergleich ein. Achtet auf etwa gleiche Qualität und Ausstattung. Mal sehen, ob da nicht bis zum Schluss ein Preisunterschied dabei raus kommt, der Euch auch noch das Geld für den Elektroanschluss läßt. Der Elektriker hat dabei am wenigsten Spielraum, obwohl auch hier ein Vergleichsangebot nicht schaden würde.

Das Wort "bestandschutz" gibt es nicht in der VDE und nicht bei Sicherheitsvorschriften. Das wird die aber erstmal nicht weiterhelfen,weil die  Frage ist ob die Anlage nachrüstpflichtig ist. 

Nachrüstpflichtig währe, wenn du weniger Stromkreise hättest als dir zustehen. 

http://www.n-tv.de/ratgeber/Hat-man-Anspruch-auf-genuegend-Steckdosen-article10712336.html

Das Problem ist natürlich,das du alleine oder mit der Hilfe eines Mieteschutzbundes klagen müsstest!

Du hast eine Uraltanlage! das ist wohl klar. 

Ob gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen wird ist aber noch nicht klar. 

Manchmal ist es besser umzuziehen. 

Ich als Elektriker könnte da nicht lange wohnen 

"Kann ich darum bitten das ein Echeck gemacht wird? Mit bitten meine ich höflich fordern, will mich nicht mit dem Vermieter verkrachen"

Wozu? Ein Echeck ist nur der Beweis das alles ok ist. Das die Anlage damals vorschriftsmäßig installiert ist. 

Vieleicht wird der echeck ausführende was bemängeln,aber nur die vorhandenen Steckdosen. 

Selbst wenn er ein paar Steckdosen austauscht bewegt er sich im Rahmen der Vorschriften. 

Eine Anpassung an neue Vorschriften ist nicht die Folge eines E-check. 

Eine Klage oder Mietminderung mit Rückendeckung eines Mieterschutzbundes ist sehr Grenzwertig. 

Wenn er nicht will oder kann, wird der Vermieter nichts erneuern. 

Euch ist einen Wohnung mit Mindestversorgung nach Austattungszustand der 60er Jahre vermietet, die eine Badezimmersteckdose und Sicherungsautomaten vorsieht.

Für eine notwendige Modernisierung anlässlich eurer modernen Küche muß der VM das Geld auch nicht rumliegen haben und wenn er der auf eure Kosten zustimmen sollte, darf er Rückbau in den angemieteten Zustand verlangen oder eben seine Kosten alljährlich mitt 11% der Investion als Mieterhöhung beanspruchen.

Da wäre es billiger, sich eine Wohnung zu der Küche zu suchen als umgekehrt.

G imager761

Das uns drei Mal geraten wird auszuziehen gibt mir zu denken.  Leider können und konnten  wir das wegen vielen Gründen nicht realisieren.

Wenn wir das Geld aufbringen könnten , darf man dann " nur" die notwendigen erneuerungen für die Küche machen? Ein Bekannter meinte wir müssten dann jedes Zimmer ( samt Renovierung) neu machen, da die Anlage zu sehr verändert wird.

Ist nicht zumindestens WAMA ein Gerät welches Zeitgerecht ist?

Kann ich darum bitten das ein Echeck gemacht wird? Mit bitten meine ich höflich fordern, will mich nicht mit dem Vermieter verkrachen. Aber es ist der Zeitpunkt gekommen, wo gar nichts tun auch nicht geht.

Habe etwas davon gelesen, das es für Backofen u Kochfeld " Splitter" ( hoffe die heißen so) gibt,  wäre das noch ne Lösung? Eine die ein Fachmann verwenden darf. Wir wollen bei Elektrik nicht selber bei. 

Wenn wir das alles umbauen würden mit Genehmigung, wie sieht der Rückbau aus? Kann doch nicht den Uralt Sicherungskasten da wieder rein bauen lassen? Oder doch? Wer will den sowas? 

Der Elektriker hat eine Lösung aufgezeichnet. Da aber sich der Eigentümer quer stellt und er die Investition tragen müsste, bliebe ihm nur eine Mieterhöhung möglich. Er ist aber nicht verpflichtet eine Modernisierung vorzunehmen. Dann geht nur noch :ausziehen.