Herd kaputt. Wer zahlt Mieter oder Vermieter?

5 Antworten

Wenn die Vormieter, und nicht der Vermieter, auf eigene Kosten eine Küche eingebaut haben, sind die derzeitigen Mieter für die Küche zuständig!

Somit ist ein neuer Herd von den Mietern zu bezahlen.

Die Küche wurde vom Vermieter nicht installiert und auch nicht mit vermietet.

Wenn die Küche mit angemietet ist, ist der Vermieter auch für die Funktionsfähigkeit der Geräte verantwortlich. Dafür bezieht er schließlich die Miete.

kommt darauf an, wem der Herd zuzuordnen ist. 

Zunächst solltest du nachweisbar (Einwurfeinschreiben) den Vermieter von dem Mangel in Kenntnis setzen. Dabei gleichzeitig ihm eine angemessene Frist setzen (max. 10 Werktage) und ankündigen, dass du bei Verzug (Verfristung) selbst einen Fachmann mit der Reparatur beauftragen (Ersatzvornahme) und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Für die Zeit des Mangels ab Inkenntnissetzung darfst du die Miete natürkich angemessen mindern (Bruttomiete). Ich sehe hier 10% als angemessen.

Gegebenenfalls darfst du nach der Reparatur im nächsten Monat den Minderungsbetrag von der Miete abziehen. Dieses Vorhaben dem Vermieter dann auch nochmals schriftlich zur Kenntnis geben.

Da die Küche mitvermietet ist, ist generell bei diesem konkreten Fall für die Zahlung der Kosten  der Reparatur oder den Ersatz zuständig.

Wie verhält es sich denn jetzt mit den Kosten für die Reparatur/neuen Herd.

Was steh im Mietvertrag zur EBK und evtl zu Kleinreparaturen?

Gar nichts. Das ist ja das Problem.