Eisernes Kreuz tragen?

15 Antworten

Dazu muss man in den Stiftungserlass des Ordens schauen ob es Erben gestattet ist den Orden zu tragen. Das ist bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht der Fall und somit wäre es ein unrechtmäßiges Tragen eines Ordens im Sinn des § 15 OrdenG.

Alles Weitere findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ordeng/

Darkmalvet, UserMod Light   26.05.2018, 05:11

Lustigerweise definiert das Ordensgesetz kein Bußgeld in Euro somit könnte man die Vollstreckbarkeit zurecht bestreiten.

Ich denke schon. Aber dann knöpft es dir trotzdem ein Polizist ab und sagt er müsse das erstmal prüfen und dann wenn er sich bei dir entschuldigt hat und es dir zurück gibt, dann kommt der nächste und prüft mal ob es erlaubt ist :/

OttoVonBizmarck 
Fragesteller
 24.05.2018, 05:10

Aber er muss doch nur schauen ob ein Eichenlaub oder ein Hakenkreuz drauf ist, das ist glaube ich kein großer Aufwand und so oft trifft man Polizisten ja nun auch nicht.

Ja darfst du. Außerdem kann keines davon verliehen werden, da es diese Orden nicht mehr gibt.

VogelFaull  24.05.2018, 08:31

Welches Gesetz oder welche Verordnung hat dich davon überzeugt, dass er es darf?

Wie kommst du auf die absurde Idee? Du hast zwar mit dem Erbgang das Eigentum an der Auszeichnung erhalten, aber die Würdigung für die Taten, aufgrund derer die Auszeichnung verliehen wurde, hast du natürlich mit Nichten geleistet.
Ich würde mich vom Tragen in jeder Weise distanzieren, schon nur aus Achtung und Respekt vor dem ehem. Träger und zusätzlich aus Respekt vor den Opfern, die der Tat zugrunde liegen.

OttoVonBizmarck 
Fragesteller
 25.05.2018, 05:50

Du meine Güte...

Wie unfassbar fehlgebildet muss man sein um zu schreiben "aus [...] Respekt vor den Opfern, die der Tat zugrunde liegen." Du sprichst wie von einem Verbrechen. Im Krieg gibt es aber nur Kriegsverbrechen, wenn ein Soldat einen Soldat oder Partisan tötet, ist es kein Verbrechen.

Und warum soll man vor jemanden Respekt haben, der den eigenen Opa auch getötet hätte, wenn er nur schneller als der eigene Opa gewesen wäre?

tenno5034  25.05.2018, 07:44
@OttoVonBizmarck

Na, ja, hätte es mir denken können. Wer sich Otto v.B. nennt, schmückt sich eben gern mit fremden Federn. Schade, gibt es hier keine Sperrliste. Du hättest es in Rekordzeit auf meine geschafft.

OrdenG - § 15 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. unbefugt inländische oder ausländische Orden oder Ehrenzeichen, auch in verkleinerter Form, oder dazugehörige Bänder trägt oder

2. eine Auszeichnung, die in § 6 nicht aufgeführt ist, oder ein dazugehöriges Band öffentlich trägt.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer

1. entgegen § 14 Abs. 1 Orden, Ehrenzeichen oder dazugehörige Bänder einer Privatperson überläßt,

2. eine Auszeichnung, die in § 6 nicht aufgeführt ist, oder ein dazugehöriges Band herstellt oder in Verkehrbringt oder

3. Abzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen herstellt.

(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Auszeichnungen oder Bändern stehen solche gleich, die ihnen zumVerwechseln ähnlich sind.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.

(5) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, und Gegenstände, die zur Herstellung der in

Absatz 2 Nr. 2 oder 3 genannten Auszeichnungen, Bänder oder Abzeichen gebraucht worden oder bestimmtgewesen sind, können eingezogen werden.

OttoVonBizmarck 
Fragesteller
 24.05.2018, 05:19

Dann handelten ja quasi alle Eiserneskreuzträger ordnungswidrig indem sie ihren Orden ihrer Familie überließen anstatt ihre Auszeichung zu vernichten - wenn ich es richtig verstehe.

ratatoesk  24.05.2018, 05:22
@OttoVonBizmarck

So verstehe ich das auch.Da müsste man sich mal genau anwaltlich,erkundigen.

Moment kommt gleich noch etwas

soisses  24.05.2018, 05:29
@OttoVonBizmarck

Falsch, Du verwechselst Ehre mit Ordnung.
Nicht der Orden wird vererbt.

Kuppelwieser  24.05.2018, 11:47
@OttoVonBizmarck

Das verstehst Du eben nicht richtig. Wenn die Orden in die Schublade oder Vitrine kommen, dann juckt das niemanden. Es geht darum ob es erlaubt ist, nicht selbst verdiente Kriegsauszeichnungen öffentlich zu tragen, was ich nicht glaube. Vorstellen kann ich mir aber, dass bei Gedenkfeiern für Kriegsopfer z. B., selbstverdiente Orden erlaubt sind?

Grevak  24.05.2018, 09:09

10.000 deutsche Mark alles klar xD

Grevak  24.05.2018, 09:10

Mark xD

zetra  25.05.2018, 19:25

Seit langem nicht solch ein vernueftiges Gesetz gelesen.