Einstellung bei der Polizei klagen?

1 Antwort

Du kannst Widerspruch einlegen. Ob es was nützt, ist eine andere Sache. Ein RECHT auf Einstellung hast du nicht.

Bei der Untersuchung ist es wichtig, daß du sie bei einem Arbeitsmediziner machst. Ein Hausarzt, der seine Befunde nach WHO stellt, hat da andere Soll- und Normwerte. Ihm zufolge kann in Ordnung sein, was für den Polizeiarzt der Super-Gau ist.

Du formulierst fristgerecht aber formlos einen Widerspruch. Ob du neue Befunde gleich beilegst, ist nicht so wichtig.

Man kann das auch begrenzt trainieren. Wenn sie dir dann etwas Zeit geben, die Befunde einzureichen, hast du vielleicht in 4 Wochen noch bessere Werte als jetzt.

Die schriftliche Zusage hattest du ja unter dem Vorbehalt der Polizeidiensttauglichkeit.

Gruß S.