Abgeschleppt - keine Post nach 3 Monaten!

4 Antworten

Du solltest Dich auf keinen Fall melden, um nicht schlafende Hunde zu wecken.

Leider können wir nicht erkennen, auf welcher Veranlassung abgeschleppt wurde, so wissen wir nicht, ob ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren mitspielt.

Mir ist es mal so ergangen, wo mein PKW (ich bin Besitzer aber nicht Halter) abgeschleppt wurde, wegen Störung in einer Baustelle. Ein Mitbenutzer hat dieses Fahrzeug dort abgestellt nicht ich.

Beim Abschleppdienst verlangte ich die Herausgabe meines Fahrzeuges, was man mir verweigerte. Ich solle die Abschlepkosten bezahlen.

Ich beschimpfte die Angestellte, was sie sich erlaube, von mir hat sie nie einen Auftrag erhalten und auch habe ich niemand erlaubt mein Fahrzeug abzuschleppen. Sie blieb dabei ich müsse zahlen! Woraufhin ich ihr erklärte, dass die Polizei gesagt hat, dass sie das Abschleppen nicht veranlast hat und die Baufirma keine Befugnis hatte. Ich zweifelte an, dass die Baustellenbeschilderung wirklich genehmigt war, weil sowieso alles unübersichtlich und chaotisch war. DAS hat die Stadt gar nicht gewollt. Und ein Abschlepunternehmen hat keine Hoheitlichen Aufgaben !

Ich drohte, wenn sie mein Eigentum unterschlage, dann rufe ich die Polizei und zeige sie an.

Ich durfte ohne zu bezahlen mein PKW vom Hof fahren. Eine Rechnung kam später per Post, das wurde zu einer langen Geschichte ...

Die Abschleppkosten sind eine zivilrechtliche Forderung, die nach drei Jahren verjährt, beginnend mit Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

Die Verfolgungsverjährung für das Owi-Verfahren ist nach drei Monaten, wobei es Gründe für eine Hemmung oder Unterbrechung geben könnte.

Michael666m 
Fragesteller
 20.06.2014, 12:20

Wie muss ich mir das vorstellen? Es gibt jetzt kein Verfahren mehr - es wird oder wurde bereits eingestellt. Jetzt soll ich trotzdem die Abschleppkosten tragen, obwohl ich juristisch gesehen gar kein Verfahren mehr gegen mich vorliegt?

Drizzt1977  20.06.2014, 14:04
@Michael666m

Wer sagt, dass überhaupt ein Verfahren eröffnet wurde? Wer hat dein Fahrzeug abschleppen lassen - privat oder behördlich? Wie bzw. wo standest du bescheiden rum? In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kann es tatsächlich sein, dass bereits eine Verjährung eingetreten ist, muss aber nicht sein. Da kommt es auch drauf an, ob du Halter des Fahrzeuges bist oder nur Nutzer. Vielleicht hat der Halter bereits Post bekommen.

Nichtdestotrotz bestehen dann immer noch die zivilrechtlichen Forderungen, wie miboki oben schon schrieb. Und da haben die Abschlepper bzw. deren Auftraggeber noch ein wenig mehr Zeit, um das Geld einzutreiben, notfalls auch mittels Anwälten und Inkassobüros.

Also ich kenne das so, daß man idR Bußgeld + Abschleppgebühren sofort bei der Verwahrstelle zahlen muss, bevor man sein Auto wieder ausgehändigt bekommt.

Oder steht dein Auto seit 3 Monaten auf der Verwahrstelle? Dann mach Dich auf eine massive Rechnung gefasst, denn die verlangt idR pro Tag Stellplatzgebühren!

Michael666m 
Fragesteller
 20.06.2014, 12:18

Der Wagen wurde umgesetzt. Ich habe ihn zwei Tage später einen Block weiter abgeholt.

Nein sowas verjährt nicht nach 3 Monaten, aber die Chancen, dass nichts mehr kommt ist sehr hoch :) Nur kleine Delikte wie z.B 19km/h zu schnlell gefahren, werde nicht wieder hochgeholt