Einmalzahlung bei Privatinsolvenz

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Zusätzlich zum regulären Gehalt können im Arbeitsvertrag Sondervergütungen vereinbart sein oder werden gesetzlich gewährt. Einige unterliegen voll der Pfändung, andere nicht oder nur teilweise. Voll pfändbar sind Zuschläge für Nacht-, Schichtarbeit sowie Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Essenzuschüsse und geldwerte Vorteile für die private Mitnutzung eines Dienstwagens!

Unpfändbar sind im Wortlaut von § 850 a der Zivilprozessordnung folgende Arbeitseinkommen: - zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens, - die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder - soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen, - Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbst gestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen - soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen, - Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro,

http://www.schuldnerakuthilfe.com/pfaendung.html

Wie Carlos 12345.. schon gesagt hat, kommt es sehr darauf an, WAS für Bezüge das sind, wofür du diese bekommst. Außerdem stellt sich mir die Frage, welchen Weg deine Gelder für den Treuhänder gehen. Zahlt dein Arbeitgeber direkt an den Treuhänder oder mußt du ihm das regelmäßig überweisen oder wie? Auf jeden Fall würde ich das direkt mit dem Treuhänder besprechen, dann weißt du genau Bescheid. Und ich würde lieber zahlen, als daß das Gericht nachher irgendwas bemängelt und die Restschuldbefreiung versagt!

Ich würde denken das der Insolvenzverwalter die Einmalzahlung einbehält... Aber wenn du sehr wenig verdienst vielleicht ist er ja großzügig... :-)

Rosengarten  21.11.2009, 20:42

Ein Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren DARF nicht großzügig sein, sonst macht er sich strafbar !!!! Glaube nicht, daß er seine Zulassung verlieren möchte, weil einer seiner Kunden bißchen mehr Geld behalten möchte.