Vermieter behält kaution

5 Antworten

Verfärbte Fugen im Bauchbereich der gefliesten Dusche. Gibt es Beweisfotos neben dem Rückgabeprotokoll? Ursache der Verfärbungen?

Wenn es weder Zeugen noch Fotos noch Protokoll gibt, die die Behauptung des Vermieters beweisen, dann hat der Vermieter durch den Umbau die Beweise vernichtet.

Hier solltest du den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Dusche darstellen, aus dem der Vermieter keinen Vorteil für sich ziehen kann. Mit deinen Mietzahlungen ist die Abnutzung/Verfärbung der Fugen abgegolten.

Gib bitte Informationen!

Lt. Gesetz (BGB) ist eine Verschlechterung des Zustandes  der Mietsache oder ihre Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch mit der Miete abgegolten. Das trifft so in deinem Fall zu.

Deshalb: Nach Ablauf der 6monatigen Prüfungsfrist den Vermieter schriftlich (Einwurfeinschreiben) auffordern, die Kaution herauszugeben. Setze eine Frist von zwei Wochen und kündige bei Verzug den Klageweg gemäß § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) an.

Sollte es in der Vergangenheit bei der Abrechnung der Vorauszahlungen für Betriebskosten Nachzahlungen gegeben haben, darf der Vermieter allerdings das Zwei- bis Dreifache der mon. Vorauszahlungen als Sicherheit zurückbehalten bis zur nächstfälligen Abrechnung.

Dass sich Fügen mit der Zeit verfärben, ist ein normaler Vorgang und muss somit im Allgemeinen als Instandhaltung von Vermieter gezahlt werden.

https://www.promietrecht.de/Blog/Fugen-Verfaerbung-Muss-der-Mieter-diese-reparieren-erneuern-E3271.htm

Da du keine Rechtsschutzversicherung hast, könntest du dich evtl. an einen Mieterverein wenden. Du solltest da aber vorher die Leistungen vergleichen (Kosten für Mitglieder/Nichtmitglieder). Bei Mietvereinen mit Rechtsschutzversicherung wird diese sehr wahrscheinlich für diesen Fall zu spät sein.

Da dein VM vieles erneuert hat, z.B. Dusche, Wand etc., sind diese Kosten von ihm zu tragen. Verfärbte Fugen sind normale Abnutzungserscheinungen, ein Mietgegenstand hinterlässt nun mal Spuren. Gehe davon aus, das im MV nur normale Renovierungsarbeiten zu leisten sind.

Im Vorfeld hätte sich der VM mit dir in Verbindung setzen können, welche Arbeiten von dir noch zu leisten sind welche du evtl. selbst erledigen können.

Entsprechend hat der VM selbst gehandelt und muss für die Kosten aufkommen. Die Mietsicherheit steht dir in vollem Umfang zu.

TIPP : sieh noch mal im MV nach, ob du eine entsprechende Klausel findest bzgl. von Renovierung !!! Alles andere ist Instandhaltung und geht zu Lasten des VM.

meine Vermieterin hat mir die Kaution nicht zurückgegeben, also habe ich sie verklagt. Habe mit Mahnbescheid angefangen. Wenn du genug Beweise hast, traue dich. Es wird nur lange dauern, in meinem Fall ca. 6 Monate. Im Endeffekt musste sie das Doppelte zahlen - Kaution + Gerichts-/Anwaltskosten