Hohe Steuernachzahlung nach Abfindungszahlung während Privatinsolvens

3 Antworten

Ob die 11.000 Euro Steuerrückzahlung berechtigt sind oder nicht, lässt sich allein anhand der Abfindung von 34.000 Euro nicht klären.

Erstens schreibtst Du, dass "der Arbeitgeber keine Lohnsteuern abgeführt hat für die Abfindung". Die Lohnsteuer ist zwar per EStG vom Arbeitgeber abzuführen, aber für die Zahlung haftet der Arbeitnehmer, also Du selbst.

Zweitens war dann sein HInweis, dass "die s. g. 1/5 Regelung angewendet wird", wirklich nur ein Hinweis, keine Bestätigung, dass er selbst dies bei der Abführung der Lohnsteuer berücksichtigt hat. Denn wenn er die nicht abgeführt hat, müsste der Arbeitnehmer nun spätestens bei der Steuererklärung mit der Erhebung der Steuer (Steuernachzahlung) rechnen.

Drittens ist anhand Deiner Angaben nicht zu erkennen - dass die begünstigte Besteuerung nach der Fünftelregelung überhaupt möglich war. Voraussetzung für deren Anwendung ist eine "Zusammenballung der Einkünfte" (vgl. www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html). Demzufolge lässt sich die Steuerlast auch nur kalkulieren, wenn die Bedingungen für die Zusammenballung berücksichtigt werden. (Dafür kannst Du z.B. den Abfindungsrechner auf der genannten Seite nutzen und selbst leicht nachrechnen.)

Anmerkung: Einen "Freibetrag" - wie TinaHausten schreibt - gibt es bei Abfindungen schon seit 2006 nicht mehr. Und auf Abfindungen fallen auch keine Sozialabgaben an, sondern nur auf das normale Einkommen.

Du hast 50000 Euro Einnahmen gehabt - nach der 1/5 - Regelung fallen somit 10000 Euro an Steuern an - damit bist Du sehr preiswert weg gekommen.

Sonst sind die Steuersätze deutlich höher.

Selbstverständlich musst Du das Einkommen versteuern - wie jeder andere auch.

wie kommst du auf 50.000 ? er hat doch nur 34000 bekommen, davon wurden 18.000 zur Schuldentilgung verwendet der Rest von 16.000 ging dann an ihn. er muss aber natürlich die 34.000 versteuern, ( abzl. Freibetrag)

Nein, ich habe 16,000 bekommen, auf meinem Lohnschein waren die 34.000 ausgewiesen ... dann besteuert nach 1/5 Regelung mit 1,335 Lohnsteuer, vielleicht zu wenig berechnet, ich weiß es nicht....

die 34.000 Euro hast du ja schließlich eingenommen, es gibt bei Abfindungen einen gewissen Freibetrag, den Rest muss man gnz normal versteuern und Sozialabgaben bezahlen.
du hast mit dem Geld doch deine Schulden bezahlt, wenn du keine gehabt hättest, dann hast du den größten Teil des Geldes ja noch

Ich weiß nicht, ob ich die Frage falsch verstanden habe. Der Fragesteller ist durch die (hohe) Abfindung privatinsolvenztechnisch schuldenfrei, hat aber jetzt 11.000 € Schulden beim Finanzamt und alles Geld ist "weg". Das ist ja nun auch nicht gerade der Weisheit letzter Schluss!

@Det1965

Oder hat er die 16.000 € als 2. Rate bekommen und muß jetzt davon 11.000 € Steuer abdrücken? Dann wär die Sache ja bezahlbar, der größte Teil der Abfindung ist dann zwar weg, aber es sind auch alle Schulden bezahlt.

@Det1965

die 34 K gingen an den Insolvenzveralter, nach Begleichung alller Schulden bleiben ihm noch 16 LK übrig, aber das Finanzamt möchte natürlich die Steuern der 34 K ist doch logisch

@Det1965

Genau SO ist es, aber ich denke, das ist nicht relevant...

@Hafengeist

was ist dann relevant ? du musst diese Steuern bezahlen, da du ja schließlich 34 ooo Euro Einnahmen hattest. Das ist natürlich ärgerlich, aber das passiert allen

@TinaHausten

ärgerlich ist, dass der Arbeitgeber keine Lohnsteuern abgeführt hat für die Abfindung, ich finde das ist ne ganz miese Nummer.... da die Abfindung komplett an den IV ging, ist mir das leider nicht aufgefallen...