Berufsunfahigkeitsleistung Einmalzahlung in der Privat Insolvenz Wohlverhaltensphase?
Hallo,
Ich wurde Krank beziehe EM Rente und nun habe ich Anspruch auf eine Einmalzahlung von ca 5000 euro aus einer Generali Berufsunfahigkeits Leistung vom Betrieb in dem ich Arbeitete abgeschlossen vor ca 20 Jahren.
Meine Frage da sicher IV noch nicht gemeldet hat Darf ich das Geld behalten??? Altersvorsorge Wohlverhaltensphase ???? oder wird die EinmalZahlung in die Insolvebzmasse gerechnet???
Falls ja muss ich das Geld dann an den Insolvenz Verwalter uerberweisen ??? oder lehnt die Versicherung die auszahlung gleich ab wegen Privater insolvenz?
Danke
1 Antwort
Du musst das auf jedem Fall Deinem Insolvenzberater melden, wenn der rausfindet dass Du da Geld bekommen hast oder das Dir was zusteht und es nicht meldest läufst Du Gefahr, dass das IV platzt. Das gilt übrigens für jede Geldeinnahme die Du hast. Meine hat mir erzählt dass sie einen Fall hatte das jemand aus einem Verkauf 50 € erhalten hat und es nicht gemeldet hat. Das war 1 Monat bevor das Verfahren geendet hätte. Er bekam dann die Aufforderung in die Masse einzuzahlen, konnte es aber nicht weil das Geld schon ausgegeben war. Dadurch wurde das Verfahren dann aufgehoben, 6 Jahre umsonst.
Ob Du das Geld dann behalten darfst oder ob es in die Masse einfliesst kann dieser Dir auch sagen. Es gibt bestimmte Gelder die man behalten darf, ich hatte z.B 250 € von meiner Krankenkasse erstattet bekommen wegen Zuzahlungen, die hätte ich behalten dürfen.
Die Versicherung hat mit Deiner Privatinsolvenz nichts zu tun und sollte Dir das Geld auszahlen.