Einmalig etwas verkaufen bei eBay, könnte es Probleme geben und ist diese Meldepflichtig beim Jobcenter?

3 Antworten

Du könntest eher Ärger mit dem Finanzamt bekommen.

Ich hab mir und meinem Cousin jeweils eine PS5 bestellt, also 2 Stück wollte diese doch nicht mehr haben.

Und das soll Dir nach dem Nachweis durch das Finanzamt, dass Dein bisheriges Handeln über ebay gewerblich war, genau dieses Fianzamt glauben:

Noch mal: Du gibst wohl mit Deinen Schulden erst Ruhe, wenn Du in sicherem Gewahrsam sitzt.

CredibilFan 
Fragesteller
 28.05.2022, 17:20

Gefängnis wegen Schulden? Gibts nicht! Sogar als ALG2 Empfänger sollte lieber das Finanzamt auf meine Ratenzahlungsvorschlag eingehen anstatt alles aufeinmal zu verlangen. Erst wenn der Gerichtsvollzieher kommt und bemerkt, dass bei Eltern nix zu pfänden ist, da dessen Eigentum denen gehört und Ich in meinem Zimmer nix außer ein Standard Bett, TV (gehört Bruder mit Nachweis) und ein Schrank habe.

ob bei einmaliger Einnahme in Höhe von knapp 1200€ Probleme mit dem Jobcenter geben könnte?

Stellt sich die Frage - wie hoch ist der Ertrag zwischen Kauf- und Verkaufspreis ?

CredibilFan 
Fragesteller
 28.05.2022, 15:17

Kaufpreis inklusive Zinsen wäre bei 1600€, Verkaufspreis knapp 1200€, -120€ Abzug Gebühren = 1080€.

Das sieht man auf Kontoauszügen die das Jobcenter manchmal will. ich selber würde es nicht melden