Wie vom Jobcenter abmelden ohne neuen Arbeitgeber bekannt zu geben?

13 Antworten

du gibst einen zettel ab, dass du zukünftig auf leistungen verzichtest und gehst. dann wird das jc unterlagen von dir anfordern über lohn, kontoauszüge und arbeitgeberdaten und wird prüfen ob du eventuell leistungen erstatten musst.

deine daten über den arbeitgeber bekommen sich recht simpel selber raus, wenn du deiner mitwirkungspflicht nicht nachkommst. immerhin zahlst du beiträge in die arbeitslosenkasse jeden monat, ans finanzamt, an die krankenkasse.

Man kann sich auch abmelden ohne Arbeit zu haben! Daher kann man dann nichts volegen und was machen die deiner Meinung nach?

@herzilein35

die legen dann das vor was sie haben, kontoauszüge beispielsweise. wer hat das aber gefragt?

@markusher

Ja und bei den Kontoauszügen ist z.B. dann auch nichts drauf als vorher. Daher wie ich schon schrieb man kann sich abmelden wann immer man möchte. Es besteht keinerlei PPflicht von denen abhängig zu sein mit oder ohne Arbeit! Doch dann muss derjenige natürlich sehen wie er seine Krankenkasse bezahlt bekommt. Wie er das macht ist dem Jobcenter egal! Derjenige hat ja das Recht Hartz4 zu bekommen, wenn dieser das nicht in Anspruch dann nimmt ist seine Sache. Ich habe dich das gefragt, um deine Frage zu beantworten!

@markusher

Kontoauszüge gehen die Behörde nur solange was an. solange ich Geld von denenn will. Für die Zeit danach muß ich gar nix vorlegen.

Du kannst Dich ganz ohne Angabe von Gründen abmelden. Hab ich selbst gemacht.

Du kannst dich nicht einfach abmelden. Kenne jemanden, der das versucht hat, eben weil er gute Arbeit gefunden hat und sofort da raus wollte. Die verlangen die erste Lohnabrechnung als Beweis und den Kontoauszug des ersten Lohneingangs. Wenn der in dem Monat ist, in dem noch Bezüge kamen, muss man die Bezüge zurückzahlen. Wenn der Lohn im Folgemonat kommt, dann nicht.

Jedenfalls haben die ihn ewig terrorisiert mit Nachweisen und wollten dem neuen Arbeitgeber unbedingt eine Eingliederungshilfe zahlen. Er wollte aber nicht, dass der neue AG überhaupt was von denen mitbekommt. Das war ein Gezeter. Ich weiß nicht, ob das normal so gehandhabt wird. Für mich ist eine schriftliche Stellungnahme auch ausreichend, dass ich ab sofort für mich selber verantwortlich sein kann und ab sofort keine weitern Bezüge benötige und weiter gezahlte Bezüge umgehend zurücküberweisen werde. Warum kann denen doch egal sein, aber gut.

Die dürfen überhaupt keinen Kontoauszug verlangen weil das datenschutz ist.

Formlos...
"ich beginne ab xx.xx. eine neue Beschäftigung und verzichte ab xx.xx. auf sämtliche Leistungen."

Selbst der 2. Satzteil wäre ausreichend.

@Bitterkraut

Bin halt manchmal ein höflicher Mensch... :)

Du kannst dich immer vom Jobcenter und Bezug abmelden ohne Gründe anzugeben. Wenn du Arbeit hast ist gut oder Wenn du verzichtest ist auch gut!

Es reicht ein formloses schriftliches Abmeldeschreiben. Bei der Veränderungsmittelung bin ich mir nicht sicher ob sie das wissen wollen.