Mietkaution als Darlehen vom Jobcenter?

3 Antworten

Dein Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution wird an das Jobcenter abgetreten. Mutmaßlich, solange das Darlehen nicht abbezahlt ist.

Das bedeutet, dass ich bis zur Kündigung des wohnungsvertrags die Kaution nicht monatlich an das Jobcenter zurückzahlen muss ?

Das bedeutet es nach meinem Verständnis nicht.

Die Kaution bleibt solange beim Vermieter, wie Du dort wohnst - das Jobcenter darf aber keinen Vetrag mit dem Vermieter machen, weil Du der Leistungsbezieher bist. daher wird Dir die Kaution geliehen (Darlehen).

D. h. jetzt, daß die Rückzahlung der Kaution + Zinsen (z. B. wenn man wieder auszieht) dem Jobcenter zusteht.

Wenn der Vermieter Dir die Kaution + Zinsen dann auszahlt, mußt Du sie an das Jobcenter überweisen.

Das Jobcenter kann sich die Kaution bei einem Auszug auch direkt bei dem Vermieter holen, wenn sie die Abtretungserklärung vorlegt - diese Zustimmung gibst Du dann mit Deiner Unterschrift (wenn Du das allerdings nicht unterschreibst, bekommst Du auch das Darlehen nicht).

Zudem sichert sich das Jobcenter ab, damit die Kaution nicht gepfändet werden kann.

  • Im Grunde ist das für Dich recht bedeutungslos - das ist nur eine Sicherheit für das Jobcenter.
Starcroley 
Fragesteller
 28.03.2022, 13:39

danke für die antwort aber in meinem Fall die Kaution wird nicht gepfändet.

ich bin eine zuverlässige person.

DerSchopenhauer  28.03.2022, 13:40
@Starcroley

Das hat auch mit Dir persönlich nichts zu tun - das ist Standard und ist eine Rechtsfolge aus einer Abtretungserklärung...

Starcroley 
Fragesteller
 28.03.2022, 13:49
@DerSchopenhauer

Das bedeutet, dass ich bis zur Kündigung des wohnungsvertrags die Kaution nicht monatlich an das Jobcenter zurückzahlen muss ?

DerSchopenhauer  29.03.2022, 07:28
@Starcroley

Das kann sein - muß aber nicht - oft werden 10% als Rückzahlung monatlich von der Leistung abgezogen...

Du zahlst doch sicher deine Mietkaution in Raten an das JobCenter ab. Dann lass dir nach vollständiger Rückzahlung vom JobCenter einen Bescheid ausstellen, dass keine Forderung mehr besteht, damit du und nicht das JobCenter deine Kaution ausbezahlt bekommst.