Hallo ich werde bald 4000€ erben und bekomme vom Jobcenter Geld kann das Probleme geben? das Geld ist Von mein verstorbenen verstorbenen Opa?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du schon Leistungen beziehst,dann wird das Erbe auf deinen bzw.euren Bedarf angerechnet !

Würdest du angenommen verheiratet sein und noch ein oder mehrere Kinder haben,dann würde es auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet,weil du ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet wärst.

Bist du aber Kind,also würdest du noch bei deinen Eltern leben und es würde nachweislich nur dein Erbe sein,dann würde es nur auf deinen Bedarf angerechnet,weil du im SGB - ll deinen Eltern bzw.Geschwister nicht zum Unterhalt verpflichtet wärst.

Eine Ausnahme würde dann nur dein evtl.bezogenes Kindergeld darstellen,was du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest,dass würde dann auf die BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern angerechnet.

Die Anrechnung des Erbes würde dann in deinem Fall so aussehen,wenn du Single sein würdest bzw.nicht in einer BG - mit Partnerin / Partner leben würdest.

Da diese 4000 € Erbe in dem Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) auf deinem Konto auf deine Leistungen angerechnet werden würden und deine Leistungen geringer ausfallen als dein Erbe und somit bei einmaliger Anrechnung des einmaligen Einkommens auf einen Monat dein Leistungsanspruch entfallen würde,muss das Erbe zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Bei der Anrechnung muss dann nicht nur die 30 € Versicherungspauschale pro Monat beachtet werden,sondern auch deine dann ggf.selber zu zahlenden Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung und wenn du noch Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen ( z.B. KFZ - Haftpflicht ) zu zahlen hättest,dann müssten diese auch berücksichtigt werden.

Die 30 € pauschal stünden dir aber nur zu,wenn du keiner Erwerbstätigkeit nachgehen würdest,denn dann hättest du schon Freibeträge nach § 11 b SGB - ll und darin sind in den 100 € Grundfreibetrag diese schon enthalten.

Es würden dir dann angenommen 30 € x 6 Monate Bezugszeitraum = 180 € theoretisch abgezogen.

Dann würden von den 4000 € schon mal theoretisch nur noch ca. 3820 € bleiben und diese würden dann durch 6 Monate geteilt,also pro Monat ca. 636 € von deinem ALG - 2 abgezogen.

Wenn du gar nicht so viel bekommen würdest und der Anspruch entfallen würde,dann müssen wie gesagt die Beiträge für deine KV - noch berücksichtigt werden,du würdest dann ggf.noch einen geringen Betrag vom Jobcenter bekommen,damit deine Beiträge weiterhin gezahlt würden und der Rest deines Erbes würde nach den 6 Monaten Anrechnung vom einmaligen Einkommen zum Vermögen und würde dann bis auf Höhe deines Schonvermögens nicht mehr auf deinen Bedarf angerechnet.

Masterchief0420 
Fragesteller
 18.11.2015, 10:26

Ach man wie ist das dann wenn ich das Geld einfach nehme und nix sage ? Ist die Chance groß dass es auffliegt?

isomatte  18.11.2015, 11:02
@Masterchief0420

Dann ist das ganze vorsätzlicher Sozialbetrug und wenn das irgendwann durch einen Abgleich auffliegen sollte,dann kommt zu einer Rückzahlung von zu unrecht erbrachten Leistungen noch eine dementsprechende Anzeige und die hat eine zusätzliche Geldstrafe zur Folge !

Danke dir für deinen Stern !

Ein Erbe wird, wenn das Erbe ( = Todeszeitpunkt des Erblassers) in den Harz 4 Bezug fällt als einmaliges Einkommen gewertet. Sollte die Bedürfigkeit durch Anrechung auf einen Monat entfallen, so ist es auf genau 6 Monate verteilt anzurechnen. Sollte nach den 6 Monaten noch etwas verbleiben, so ist die Vermögen.

Sollte das Erbe vor den Harz 4 Bezug zugefallen sein, d.h. der Todeszeitpunkt vor den Harz 4 Bezug liegen, ist das Erbe hingegen als Vermögen zu werten.

Hallo, solange Du das Geld aus dem Erbe noch nicht erhalten und keinen Zugriff darauf hast,erhälst Du weiterhin deine Leistungen nach dem SGB II. Du solltest es dem Jobcenter allerdings sofort mitteilen,sobald Du das Geld aus dem Erbe  erhalten hast,da dann deine "Bedürftigkeit" erneut geprüft wird und man ggfs. die SGB II Leistungen kurzfristig einstellen wird. Sprich offen über das Erbe mit deinem SachbearbeiterIn ,um dir evtl. spätere Probleme zu ersparen.

Es gibt keine Probleme, aber die Förderung des Jobcenters wird wegen dieses einmaligen Einkommens vermutlich für einige Monate gekürzt werden. Man darf bei denen einfach kein Glück haben und die tun alles, damit man kein eigenes Geld mehr zum Hochkommen hat oder einsetzen kann.

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erbschaft.html

lesterb42  16.11.2015, 09:08

Das verstehe ich nicht. Soll ich als Steuerzahler weiter den Lebensunterhalt des GF bezahlen und die 4.000 € sind dann privat oder wie ?

priesterlein  16.11.2015, 09:22
@lesterb42

Bitte lies, was du kommentierst. Mir ist absolut unklar, was du als GF bezeichnest und wieso sollte ein Erbe nicht privat sein? Was meinst du damit? Es wird als Einkommen und später eventuell als Vermögen angerechnet, das den Leistungsbezug kürzt. Wieso muss man alles, was in der Antwort stand, noch mal schreiben?

Probleme gibt es deswegen nicht, wenn du das Erbe anmeldes. Es wird als Einkommen angerechnet.