Einkommensteuererklärung Anlage N
Kann ich in Punkt 40 Beiträge zu Berufsverbänden die VDK angeben. Verein der Kriegsversehrten.
3 Antworten
Hallo shayne4711,
normalerweise sind >>> Mitgliedsbeiträge <<< für Vereine NICHT (bei der Einkommensteuer) steuerlich absetzbar.
Der VDK ist jedoch einer der wenigen Vereine, bei denen die Mitgliedsbeiträge wie Spenden steuerlich absetzbar sind.
Eintragen in der Einkommensteuererklärung (für 2014) Mantelboge Seite 2, Zeile 45 pder Zeile 49 *, bei "Spenden und Mitgliedsbeiträge - zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke".
Spendenbescheinigung vom VDK erforderlich.
Eigentlich nicht - der VDK ist kein Berufsverband, sondern ein gemeinnütziger Verein. Wenn, dann sind die Beiträge als Sonderausgaben (nicht AnlageN sondern im allgemeinen Teil der Erklärung) abzugsfähig. Beim VDK bin ich mir aber nicht sicher - ist zwar keein "Sportverein" - aber kluturfördernd aus Sicht des FA ? - Keine Ahnung - einfach als Sonderausgabe einsetzen - mehr als streichen können sie es nicht.
Danke für die schnelle Antwort.
shayne
nein, ist kein Berufsverband.
das gehört eher in Richtung Spende bzw. Lebensversicherung (je nach Belegart)
Danke für die schnelle Antwort shayne