Wo gebe ich das Arbeitslosengeld bei der Einkommensteuererklärung ein?
ich wollte heute meine Einkommensteuererklärung machen und mir ist nicht klar, wo ich das Arbeitslosengeld eingeben muss. Ich finde das nur auf der Anlage N. Da ich aber bis Ende November im Erziehungsurlaub war und nur für Dezember arbeitslos war habe ich auf Anlage N sonst keine Angaben zu machen. Ich kann diesen Vordruck online nicht wegschicken, da dieser immer noch Lohnsteuer, soli, kirchensteuer und sonstige Angaben will. Gibt es sonst noch irgendein Feld auf diesem ich das Arbeitslosengeld angeben kann?
1 Antwort
Arbeitslosengeld 1: Wer eine Anlage N ausfüllt, trägt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" in der ersten Seite ein. Der Betrag des ALG 1 kommt in die Zeile "Lohnersatzleistungen" darüber. Wenn keine Anlage N ausgefüllt wird (weil im Kalenderjahr keine Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit), kann das ALG 1 auch im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 2 bei "Einkommensersatzleistungen" angegeben werden. Falls man das neue Formular "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer" benutzt, werden dort die "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" eingetragen. Das FA erwartet in jedem Fall Belege über Zeiten und Beträge. Arbeitslosengeld 2: Das ALG2 ist steuerfrei. In die Steuererklärung werden nur die Zeiten der Nichtbeschäftigung eingetragen.
Super. Vielen Dank.