Wo gebe ich das Arbeitslosengeld bei der Einkommensteuererklärung ein?

1 Antwort

Arbeitslosengeld 1: Wer eine Anlage N ausfüllt, trägt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" in der ersten Seite ein. Der Betrag des ALG 1 kommt in die Zeile "Lohnersatzleistungen" darüber. Wenn keine Anlage N ausgefüllt wird (weil im Kalenderjahr keine Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit), kann das ALG 1 auch im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 2 bei "Einkommensersatzleistungen" angegeben werden. Falls man das neue Formular "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer" benutzt, werden dort die "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" eingetragen. Das FA erwartet in jedem Fall Belege über Zeiten und Beträge. Arbeitslosengeld 2: Das ALG2 ist steuerfrei. In die Steuererklärung werden nur die Zeiten der Nichtbeschäftigung eingetragen.

Super. Vielen Dank.