Einkommensteuererklärung - Anlage FW

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Gewisse Dinge können angesetzt werden, falls es sich um ein Baudenkmal handelt, welches selbst genutzt wird.

Ist es dies?

Wenn ja, können einige Kosten (Sanierung z.B. oder Herstellungskosten, Erhaltungsaufwendungen) wie Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Die "normale" Eigenheimzulage gab es nur bis Ende 2005.

Erkundige Dich daher bitte zuerst, ob Deine Wohnung in die Sparte Baudenkmal fällt und wenn dies so ist, kannst Du oben genannte Kosten einreichen und auf 10 Jahre mit max. 9% abschreiben.

Du benötigst jedoch eine Bescheinigung von der Denkmalschutz- bzw. Gemeindebehörde.

Keine Chance etwas abzusetzen. Eigenheimzulage wurde soweit ich weis 2005 abgeschafft. Hättest du die Eigentumswohnung bis 2005 gekauft, dann hättest du noch was bekommen. Es kommt bei der Eigenheimzulage nicht drauf an, wann das Baujahr war, sondern wann Übergang und Nutzen war. Das war bei dir in dem Fall erst 2009.

Die ETW gehört überhaupt nicht mehr in die Einkommensteuererklärung. Für Käufe/Herstellung von Wohneigentum nach dem 31.12.2005 gibt es keine Förderung (Eigenheimzulage) mehr. Überlegenswert wäre hier nur noch Wohnriester.

Entweder suchst du einen guten Steuerberater, oder geh zum Finanzamt zu deinem Sachbearbeiter, der erklärt dir alles genauestens. Also ich gehe immer zum Finanzamt, wenn ich diesbezüglich Fragen habe.

Eigenheimzulage wurde abgeschafft. Weiß nur nicht mehr genau, in welchem Jahr. Vor zwei oder drei etwa.