Einkommensteuererklärung - Erstattungen von priv. Zusatzversicherungen angeben?

5 Antworten

Mich würde mal interessieren was du dir davon versprichst überhaupt die Zusatzversicherungen anzugeben.

Alles was über die Leistung der GKV hinaus geht und keine zusätzliche Pflegeversicherung ist, wird nicht anerkannt zumal die Höhe für Vorsorgeaufwendungen bei Arbeitnehmern, Beamten und Rentnern auf 1.900,- € im Jahr (ansonsten 2.800,- €) beschränkt ist und dieser Betrag ist oft allein durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Beitragserstattungen senken natürlich die Höhe der von dir geleisteten Aufwendungen.

Natuerlich musst Du die Erstattung nicht angeben, da es ja eine Erstattung von Ausgaben ist, und nicht von der Versicherungssumme.

Falls Du die Arztrechnung angibst, musst Du die Erstattung natuerlich davon abziehen. Aussergewoehnliche Belastungen kann man aber nicht fuer jede Arztrchnung geltend machen. Nur wenn die Gesamtsumme pro Jahr einen gewissen Betrag uebersteigt. Und dieser Betrag ist relativ hoch. Kannst Du googeln.

Genau das dachte ich mir schon... ich habe die Arztrechnung ja schließlich abzüglich der Erstattung selbst bezahlt. Danke für die Erklärung!

Bei den Versicherungsbeiträgen sind die VOLLEN Beiträge, die man gezahlt hat und ALLE Beitrages(rück)erstattungen, Boni u.ä. in zwei getrennten Eingabefeldern anzugeben. Achtung: Die Krankenkassen, Versicherungen, usw. melden jede Art von Beitrageserstattung, Boni u.ä. elektonisch an das Finanzamt.

Bei den "außergewöhnlichen Belastungen" bei Krankheitskosten sind ebenfall ale Kosten und ALLE "Erstattungen von Dritten" in zwei getrennten Eingabefeldern anzugeben.

Generell gilt in der Einkommensteuererklärung: Es sind immer alle Kosten und ALLE "Erstattungen von Dritten" anzugeben. Oft gibt es dafür zwei getrennte Eingabefeld. Ansonsten muss man das in einer eigenen Anlage/Aufstellung tabellarisch auflisten und die Belege (Rechnungen, Quittungen, u.ä.) beilegen.

Du musst die Erstattung mit angeben. Diese wird dann mit auf die Arztrechnung angerechnet und der Rest kann als Sonderausgaben (außergewöhnliche Belastung) geltend gemacht werden.

Und wenn ich die Arztrechnung gar nicht angebe? Die letzten Jahre hatte sich das nie gelohnt, man muss ja eigentlich über einen gewissen Betrag kommen, damit man von den Arztrechnungen etwas erstattet bekommt, soweit ich weiß.

Bedeutet das im Grunde, dass ich wegen der Zusatzversicherung auch alle Arztrechnungen angeben müsste?

@ladywinternight

Wenn du Kosten für die Krankenversicherung geltend machen willst, musst du die Erstattung auch mit angeben.

@Deepdiver

Das meinte ich mit der Frage: Dann MUSS ich also auch alle passenden Arzt-Rechnungen angeben. Was eine Arbeit... da fragt man sich doch wirklich, ob es sich überhaupt lohnt die Zusatzversicherung anzugeben.

@ladywinternight

Beiträge für "zusätzliche" Versicherungen wirken sich derzeit bei Arbeitnehmern im Einkommensteuerbescheid meist nicht aus, da die Höchstbeträge durch die Krankenkassenbeiträge meist voll ausgeschöpft sind.

Hallo,

wenn man die Beiträge für eine Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend macht, muss man auch alle Beitragserstattungen angeben. Erstattungen von eingereichten Leistungsrechnungen muss man nicht angeben.

Wenn man Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchte, muss man auch alle Erstattungen der Versicherung für die eingereichten Behandler-Rechnungen angeben.

Zwischen gezahlten Beiträgen und den Versicherungsleistungen/Behandlerrechnungen gibt es in der Steuererklärung keinen Zusammenhang.

Gruß

RHW