Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr in Steuererklärung angeben?

8 Antworten

Für die Steuererklärung gilt sowieso das Prinzip, wann was zugegangen bzw. bezahlt wurde.

Sofern Du überhaupt Nebenkosten in die Steuererklärung einbringen kannst (Gewerbe?), gilt für 2017 das, was Du tatächlich in 2017 bezahlt hast.

Also alle monatlichen Vorauszahlung + evtl. Nachzahlung für 2016 oder abzgl. einer Rückzahlung.

Geht es nur um bestimmte Posten daraus, die Dir auch erst in 2018 für 2017 bekannt gemacht wurden, wie z. B. der Abzugsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen in 2017, gilt das auch. Das taucht also in der Steuererklärung für 2018 auf.

Zappzappzapp  25.02.2018, 19:15

Es ist richtig, was Du schreibst, aber die Frage war eine andere. Der Fragesteller will wissen, ob er, wenn er die Steuererklärung für 2017 abgeben will, ihm aber die NK-Abrechnug für dieses Jahr noch nicht vorliegt, stattdessen die NK-Abrechnung von 2016 (also dem Vorjahr) einreichen kann. Das hätte er so gelesen.

Und das ist richtig. Ich habe genau diese Frage meinem Finanzamt gestellt, weil ich auch regelmäßig diese Situation hatte (Steuererklärung 1.Hj., Vermieterabrechnung 2.Hj.), und mir wurde diese Information gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine, man staune, vereinfachte Regelung, weil sehr viele Vermieter ihre Abrechnung erst nach dem Abgabetermin für die Steuererklärung erstellen und auch nicht dazu verpflichtet sind/werden können, diese bis Ende Mai zu erstellen.

bwhoch2  25.02.2018, 20:27
@Zappzappzapp
Der Fragesteller will wissen, ob er, wenn er die Steuererklärung für 2017 abgeben will, ihm aber die NK-Abrechnug für dieses Jahr noch nicht vorliegt, stattdessen die NK-Abrechnung von 2016 (also dem Vorjahr) einreichen kann. Das hätte er so gelesen.

Aber genau das habe ich doch gemeint. Für die Steuererklärung 2017 nimmt man das, was man 2017 bekommen hat, also die Sachen für 2016.

Zappzappzapp  25.02.2018, 20:57
@bwhoch2

Sorry, das :

nur um bestimmte Posten daraus, die Dir auch erst in 2018 für 2017 bekannt gemacht wurden, wie z. B. der Abzugsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen in 2017, gilt das auch. Das taucht also in der Steuererklärung für 2018 auf.

stimmt aber so leider nicht.

Es geht nicht darum, wann Dir Kosten "bekannt gemacht" wurden, sondern wann diese von Dir bezahlt wurden. Haushaltsnahe Dienstleistungen, die man in 2017 an den Vermieter gezahlt hat, gehören ausschließlich in die Steuererklärung für das Jahr 2017.

Für die Steuererklärung für 2017 wäre die NK-Abrechnung für 2017 einzureichen, die man 2018 vom Vermieter erhält. Diese beinhaltet die Endabrechnung aller Kosten, die in 2017 angefallen sind, incl. Rück-/ oder Nachzahlungen.

Da diese aber sehr oft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, akzeptiert das Finanzamt in so einem Fall ausnahmsweise die Abrechnung, die man in 2017 vom Vermieter erhalten hat, mit der die Kosten aus dem Jahr 2016 abgerechnet wurden, die an sich nicht in die Steuererklärung für das Jahr 2017 sondern in die für das Jahr 2016 gehören.

bwhoch2  25.02.2018, 23:37
@Zappzappzapp

Du bist Steuerberater, Du musst es wissen.

Für mich als Normal-Steuerzahler ist es aber egal. Hauptsache, ich kann solche Kosten anmelden und es wird berücksichtigt und dann ist es einerlei, aus welchem Grund das geht.

Zappzappzapp  26.02.2018, 01:39
@bwhoch2

Ich bin kein Steuerberater, sondern auch ein Normal-Steuerzahler. Ich informiere mich nur genau, denn wenn man Kosten im "falschen" Jahr in der Steuererklärung einträgt, werden sie nicht anerkannt und das Geld geht verloren. Belassen wir es mal dabei.

bwhoch2  26.02.2018, 09:51
@Zappzappzapp

Können wir dabei belassen. Ich selbst lasse in diesen Dingen den Steuerberater machen. Das ist dann auch einfacher, was Fristeinhaltung anbelangt, was Einsprüche anbelangt und überhaupt läuft der ganze Kontakt zum Finanzamt am besten über ihn. Ich sehe natürlich auch, dass es nicht notwendig ist, dass jede Steuererklärung von jedem Steuerzahler von einem Steuerberater bearbeitet werden muss.

Also wenn Du überhaupt die Nebenkostenbrechnung geltend machen kannst, dann gilt beim Finanzamt das Zu/Abflussprinzip. Was 2017 TATSÄCHLICH eingeht sind die Einnahmen, was 2017 TATSÄCHLICH rausgeht die Kosten. Es ist eine Unsitte, NK Abrechnungen, bei denen das Geld 2018 fließt noch in 2017 zu "Verwursteln". Meist drückt das FA da aber ein Auge zu.

Oder meinst Du die Bescheinigung über die "haushaltsnahen Dienstleistungen" die Du anteilig von der Steuerschuld abziehen kannst?

Marsjupiter88 
Fragesteller
 24.02.2018, 15:17

Ja ich meine Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Blindfuchs  24.02.2018, 15:25
@Marsjupiter88

Die nimmst sie in dem Jahr in die Steuer, in dem Du sie erhalten hast. Also wenn Du 2017 im Jahr 2018 erhalten hast und Du die Steuer 2017 schon erledigt hast, nimmst Du sie in die Steuer 2018. Du kannst ja nichts dafür, wenn der Vermieter diese nicht so früh im Jahr verschickt.

Bakaroo1976  24.02.2018, 15:49
@Blindfuchs

Wenn man ganz genau sein will, dann beantragt man beim Finanzamt, den Bescheid hinsichtlich der NK-Abrechnung "offen" zu lassen. Wenn die NK-Abrechnung dann vorliegt, diese zum FA schicekn und Bescheid ändern lassen.

Man muss nicht warten, bis man die Nebenkostenabrechnung erhält. Der Steuerbescheid für den betreffenden Veranlagungszeitraum kann gem. § 173 AO geändert werden; Stichwort "neue Tatsache". Also, Steuererklärung ruhig abgeben und wenn dann ein Jahr später die Nebenkostenabrechnung vorliegt kurzes Schreiben ans Finanzamt (Kopie Abrechnung dazulegen) mit der Bitte um Änderung!

Ja, das ist richtig, weil viele Vermieter die Abrechnungen erst nach dem spätesten Abgabetermin der Steuererklärung erstellen, akzeptiert das Finanzamt die Abrechnung des Vorjahres, in Deinem Fall also die Abrechnung für 2015 (Es sei denn, Du hast die schon bei der Steuererklärung 2016 eingereicht).

Marsjupiter88 
Fragesteller
 25.02.2018, 11:51

Für Steuerjahr 2016 hatte ich auch die Nebenkostenabrechnung von 2016 eingereicht, da ich diese Steuererklärung verspätet abgegeben habe und somit die Abrechnung vorlag. Also kann ich die NK-Abrechnung 2016 nicht mehr für Steuererklärung Steuerjahr 2017 nehmen? Dachte der Sinn dahinter ist, das die NK (haushaltsnahe Dienstleitungen und Handwerkerleistungen) sowieso fast jedes Jahr die Gleichen sind und somit vom Finanzamt akzeptiert werden.

Zappzappzapp  25.02.2018, 12:24
@Marsjupiter88

Nee, nee, es geht nicht darum, dass die Kosten "sowieso jedes Jahr die gleichen sind", davon kann man (das Finanzamt) nicht ausgehen. Der Grund ist ausschließlich, dass, wenn die Abrechnung später als der Abgabetermin der Steuererklärung vorliegt (was ja fast die Regel ist), dann die Vorjahresabrechnung akzeptiert wird. Ob das Finanzamt vielleicht im Einzelfall auch mal eine Abrechnung sozusagen "doppelt" akzeptiert, kann ich nicht sagen. Frag das besser morgen selbst bei Deinem Finanzamt.

Ja, du kannst die haushaltsnahen Dienstleistungen aus den Nebenkosten in dem Jahr absetzen, indem dir die Abrechnung zugegangen ist.