Ich habe die Anlage Kind bei der Einkommensteuer 2009 vergessen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was willst Du über die Anlage Kind noch geltend machen? Kinderbetreuungskosten oder nur wegen der Freibeträge? Wenn Du keine Betreuungskosten hattest, lohnt sich der Aufwand kaum, da die gebotene Steuerfreistellung in den meisten Fällen bereits mit dem Kindergeld erreicht wurde (außer bei Vielverdienern).

Ansonsten wäre die Frage, ob Du in den Vorjahren bereits eine derartige Anlage eingereicht hattest. In diesem Fall läge zwar hinsichtlich der für 2009 erstmals geltend gemachten Betreuungskosten eine neue Tatsache im Sinne des § 173 AO vor, die eine Änderung des Bescheides grundsätzlich ermöglichen würde, allerdings müsste man dann davon ausgehen, dass Dich ein Verschulden daran trifft, dass diese Tatsachen erst nachträglich bekannt wurden, denn Du wusstest ja offensichtlich, dass eine Anlage Kind einzureichen war.

Wenn es die erste Anlage Kind sein sollte, die Du beim Finanzamt abgeben willst, kannst Du Dich u. U. noch auf Unwissenheit berufen. Sprich, Du wusstest nicht, dass Kinderbetreuungskosten abgezogen werden können.

Du kannst in jedem Fall einen Antrag auf Änderung nach § 173 AO stellen, mehr als ablehnen in oben beschriebenem Sinne kann das Finanzamt nicht.

Was DerHans uns sagen will, bleibt mir verborgen.

Wenn der Bescheid rechtskräftig ist, kannst du normalerweise NICHTS mehr machen. Du könntest aber versuchen, dich in den Stand "quo ante" zurück verset zen zu lassen. Ob dem zugestimmt wird, steht in den Sternen

Wenn Du uns auch noch verrätst, wie das gelingen soll, wäre das für den Fragesteller sicher hilfreich. Ich bin gespannt.

Sprich mal mit dem für Dich zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt (Tel.-Nr. im Steuerbescheid) ob das Kind noch "nachgereicht" werden kann :-) Wahrscheinlich lässt sich da noch was machen.